Strafrecht

27.08.19 - trabert

Im Strafrecht werden Sie von Martin Weißenborn beraten und vertreten.   Martin Weißenborn Rechtsanwalt Kontakt: kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Strafrecht


Maklerrecht

31.07.19 - trabert

Im Maklerrecht werden Sie von Rechtsanwälten Alexander Lamczyk und Martin Weißenborn beraten und vertreten.   Alexander Lamczyk Rechtsanwalt Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de Martin Weißenborn Rechtsanwalt Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de


Miet- und Wohnungseigentumsrecht

30.10.17 - trabert

Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Martin Weißenborn beraten und vertreten.   Martin Weißenborn Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kontakt: kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Mietrecht


Verkehrsrecht

30.10.17 - trabert

Im Verkehrsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Alexander Heinz sowie Rechtsanwalt Martin Weißenborn beraten und vertreten.   Alexander Heinz Rechtsanwalt Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Verkehrsrecht   Martin Weißenborn Rechtsanwalt Kontakt: kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Verkehrsrecht   Antje Weißenborn Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Kontakt: kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Verkehrsrecht


Ordnungswidrigkeitsrecht

23.10.17 - trabert

Im Ordnungswidrigkeitsrecht können Sie von Rechtsanwalt Alexander Heinz und von Rechtsanwalt Martin Weißenborn beraten und vertreten werden.   Alexander Heinz Rechtsanwalt Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Ordnungswidrigkeitsrecht Schweigepflichtentbindungserklärung Unsere Straf- und Bußgeldvollmachten finden Sie unter Formulare. Martin Weißenborn Rechtsanwalt Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Ordnungswidrigkeitsrecht Schweigepflichtentbindungserklärung Unsere Straf- und Bußgeldvollmachten finden Sie unter Formulare.


Inkasso – Forderungseinzug

8.12.16 - trabert

Der Forderungseinzug ist aus der heutigen Wirtschaftspraxis nicht mehr wegzudenken. Er erfordert nicht nur eine hohe Professionalität, sondern auch Effektivität, um die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Unternehmen und auch die öffentliche Hand bedienen sich häufig Inkassounternehmen. Allerdings geraten deren teilweise überhöhte Kosten vielfach in Kritik, vor allem bei Bagatellforderungen. Mit dem am 9. Oktober 2013 in Kraft getretenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken bei einigen Inkassounternehmen hat der Gesetzgeber festgestellte Missbräuche bereits zu bekämpfen versucht. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof sind nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Inkassokosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. Als Maßstab gilt: Die Inkassokosten dürfen die Gebühren der Rechtsanwälte nicht übersteigen. Der grundsätzlich bestehende Verzugsschadensersatzanspruch nach § 286 BGB wird auch bei den Inkassokosten nach allgemeinen Recht begrenzt. Sind vorgerichtliche Inkassobemühungen auch erkennbar aussichtslos, besteht keine Ersatzpflicht des Schuldners im Hinblick auf die Kosten eines Inkassobüros. Der Gläubiger bleibt auf diesen Kosten sitzen. So z. B. wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Einschaltung eines Inkassounternehmens bereits erkennbar zahlungsunwillig oder -unfähig gewesen...

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Handels- und Gesellschaftsrecht

21.07.14 - trabert

Im Handels- und Gesellschaftsrecht können Sie von Fachanwalt Thomas Fick, Rechtsanwalt Alexander Lamczyk, Fachanwältin Susan Wittig sowie Rechtsanwalt Konstantin Fick beraten und vertreten werden.   Thomas Fick Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Kontakt: kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Handels- und Gesellschaftsrecht Alexander Lamczyk Rechtsanwalt Kontakt: kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Handels- und Gesellschaftsrecht Konstantin Fick Rechtsanwalt Kontakt: kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Handels- und Gesellschaftsrecht


Mediation

1.02.14 - trabert

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, das mindestens zwei Parteien dabei hilft, faire und sachgerechte Lösungen ihres Konfliktes zu finden. In dem seit dem 26.07.2012 geltenden Mediationsgesetz sind die Einzelheiten geregelt. Gem. § 1 Mediationsgesetz ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts anstreben. Nach einer zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Austragung eines Konfliktes, die in der Regel mit Urteil oder Vergleich endet, ist zwischen den Beteiligten oftmals das „Porzellan zerschlagen“. Die Mediation ist eine Alternative dazu. Die Selbstbestimmung der Parteien und die angemessene Berücksichtigung aller Standpunkte, Ziele, Interessen und Bedürfnisse der Parteien führen zu einer Erhaltung und Verbesserung der Beziehung zwischen den Parteien  und zu hohen Erfolgschancen der Konfliktlösung.   Petra Rost Mediatorin (DAA)


Erbrecht

7.06.12 - trabert

Im Erbrecht werden Sie von RAin Petra Rost und RA Alexander Lamczyk beraten und vertreten.   Petra Rost Rechtsanwältin Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Erbrecht Alexander Lamczyk Rechtsanwalt Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Erbrecht


Sozialrecht

7.06.12 - trabert

Im Sozialrecht können Sie von Rechtsanwalt Thomas Fick oder Rechtsanwalt Alexander Lamczyk beraten und vertreten werden.   Thomas Fick Rechtsanwalt Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Sozialrecht Alexander Lamczyk Rechtsanwalt Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Sozialrecht