Tag Archive: Arbeitsunfall

Kein Arbeitsunfall II (Kopierpause)

18.10.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Erstaunlich ist, welche Ansprüche von Versicherten gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht werden. Vielfach erfolgt die Ablehnung zu Unrecht, aber andere Fälle sorgen eher für Kopfschütteln oder Unläubigkeit. Ein anscheinend nicht ganz einsichtsfähiger Verletzter wollte die Meinung der zuständigen Berufsgenossenschaft wohl nicht so recht akzeptieren. Als der Betroffene auf seinen Widerspruch hin kein Gehör fand, suchte man sein Seelenheil bei Gericht. Doch die Richter mochten dem Ansinnen des Klägers nicht recht folgen und wiesen den Anspruch mittels Gerichtsbescheid ab. Letztere Entscheidungsform ist für Eingeweihte der klare Hinweis darauf, dass hier ein eigentlich sinnloses Verfahren stattfand, denn die hinter der Entscheidung stehende Rechtslage ist insoweit klar. Doch was war geschehen: Der Mitinhaber oder der Mitarbeiter eine Firma – das wird aus der Pressemitteilung nicht ganz klar – war zum Kopieren abgestellt. Da auch der beste Kopierer nach einiger Zeit seine Verschnaufpause braucht, bevor mit dem nächsten Kopiervorgang begonnen werden kann, nutzte diesen ärgerlichen Umstand der Dürstende aus. Man macht, was jeder andere gute Mitarbeiter auch macht und holt sich aus dem griffbereit daneben stehenden Kühlschrank schnell noch eine Flasche alkoholfreie Weizenkaltschale....

weiterlesen


Glück hat, wer nach vorne fällt

3.06.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Was ein gesetzlich versicherter Arbeitsunfall ist und was nicht, lässt sich manchmal nicht so einfach beantworten.  Auf dem Weg zur Arbeit blieb der Arbeitnehmer mit seinem linken Fuß zwischen Türschwelle und Haustür hängen, stolperte und fiel vorwärts nach draußen. Folge des Sturzes waren Kniegelenksbeschwerden. Sowohl die gesetzliche Unfallversicherung als auch das Sozialgericht in erster Instanz lehnten den Versicherungsschutz noch mit dem Argument ab, der Arbeitnehmer sei aus einem Haus gefallen und nicht geschritten. Die Berufungsinstanz sah den Sachverhalt zum Glück für den Versicherten ein wenig anders. Es komme nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer die Haustür aufrechten Ganges passiert habe, sondern einzig darauf, wo und wann der Gesundheitsschaden eingetreten sei. Unerheblich sei die Ursache. Im vorliegenden Fall muss aufgrund der Unfallfolgen bereits ein Knie die Schwelle passiert haben, was grundsätzlich den Unfallversicherungsschutz eröffnet. Weitere Differenzierungen gibt es nach Auffassung der Richter nicht; eine derartig kleinliche Differenzierung würde zudem zu unnötigen Zufälligkeiten führen.  Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit beginnt immer dann, wenn bereits ein Körperteil die Türschwelle passiert hat. Wer nach hinten fällt, hat folglich Pech gehabt. Quelle: Urteil des...

weiterlesen


Kein Arbeitsunfall I (Raucherpause)

7.02.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer bei Unfällen am Arbeitsplatz ab. Entgegen der weiterverbreiteten Fehlvorstellung, stellt aber nicht jeder Unfall auch automatisch einen versicherten Arbeitsunfall dar, nur weil er sich zufällig an der Arbeit ereignete. Die Feinheiten der versicherungsrechtlichen Bestimmungen musste jetzt auch ein Raucherin erfahren. Die Konsequenzen sind witreichend, zumal das Rauchen im Freien aufgrund arbeitgeberseitiger Rauchverbote im Gebäude häufiger anzutreffen ist. Was war geschehen: Rauchen im Gebäude war verboten. Die Klägerin begab sich deshalb zum Rauchen ins Freie. Auf dem Rückweg stieß die Klägerin mit dem Hausmeister zusammen. Der Hausmeister ließ den Eimer fallen. Die Klägerin rutschte auf dem Wasser aus und brach sich einen Arm. Sowohl die Berufsgenossenschaft als auch das Sozialgericht Berlin lehnten die Anerkennung eines Arbeitsunfalles ab.  Anders als bsp. der Weg zur Kantine und die Einanhme von Speisen und Getränken, diene das Rauchen nicht der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit, sondern allein dem privaten Genuss. Es handele sich um keine Tätigkeit, die einen beruflichen Bezug hat. Merke: Wer an der Arbeit raucht, raucht auf eigene Gefahr. Quelle: Sozialgericht Berlin, Urteil vom 23.01.2013, Aktenzeichen: S 68 U 577/12...

weiterlesen