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Neues zu Fußballprofiverträgen

1.02.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 16.01.2018 (Az. 7 AZR 312/16), dass Arbeitsverträge von Fußballprofis befristet werden dürfen. Zur Begründung führten die Erfurter Richter aus, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga  mit Blick auf die besondere Eigenart der Arbeitsleistung der Spieler gerechtfertigt sei. Im kommerzialisierten Spitzenfußball würden von Lizenzspielern sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die diese nur für eine begrenzte Zeit erbringen können. Was war geschehen? Der Kläger Heinz Müller war bei dem Beklagten Verein FSV Mainz 05 in der Fußball-Bundesliga seit dem 01.07.2009 als Lizenzspieler (Torwart) beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag von 2012 enthielt eine Befristung bis zum 30.06.2014 und die Option, den Vertrag bis zum 30.06.2015 zu verlängern, wenn der Kläger in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen eingesetzt wird. Nach dem Vertrag erhält der Kläger eine Punkteinsatzprämie und eine Erfolgspunkteinsatzprämie für Ligaspiele, in denen er von Beginn an oder mindestens 45 Minuten eingesetzt ist. Der Kläger absolvierte in der Saison 2013/2014 neun der ersten zehn Bundesligaspiele. Am elften Spieltag wurde er in der Halbzeit verletzt ausgewechselt und in den verbleibenden Spielen der Hinrunde verletzungsbedingt nicht mehr...

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