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Unzulässige Verjährungseinrede bei jahrzehntelangen Verhandlungen über Baumängel

8.02.19 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Wer jahrelang über Mängel verhandelt, kann sich nicht auf Verjährung berufen! Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2018 – 29 U 123/17). Errichtet eine städtische Tochtergesellschaft eine Reihenhaussiedlung und verhandelt jahrzehntelang mit den Hauseigentümern über Mängel, verstößt die Erhebung der Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben.