Tag Archive: Geldwäsche

Transparenzregister

24.09.21 - Rechtsanwältin Susan Wittig

Änderung des GwG durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) mit Wirkung zum 1. August 2021: Neue Meldepflichten für knapp 2 Mio. Unternehmen! Das Transparenzregister bezweckt die Offenlegung der hinter einem Unternehmen stehenden natürlichen Personen (wirtschaftlich Berechtigte) ungeachtet komplexer juristischer Beteiligungsverhältnisse. Die Information über wirtschaftlich Berechtigte soll die Transparenz im Geschäftsverkehr erhöhen und so das Vertrauen in die Integrität der Geschäftstätigkeit und des Finanzsystems stärken. Im Weiten soll der Missbrauch von Unternehmen zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch Transparenz verhindert werden. WICHTIG: Die Eintragung im Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister oder sonstigem Unternehmensregister genügt nicht mehr (§ 20 Abs. 2 GwG a.F.). Eintragungspflichtig (mit gestaffelten Übergangsfristen) sind damit Inländische juristische Personen des Privatrechts (u.a. AG, GmbH, UG, Vereine – hier aber Sonderregelung in § 20a GwG -, Genossenschaften, Stiftungen, SE, KGaA) Inländische eingetragene Personengesellschaften (u.a. oHG, KG, Parnterschaften, ab 1. Januar 2024 auch eGbR) „Rechtsgestaltungen“ i.S.d. § 21 Abs. 1 GwG (bestimmte Trusts und nichtrechtsfähige Stiftungen sowie entsprechende Gestaltungen) „Vereinigungen“ mit Sitz im Ausland, wenn sie sich verpflichten, Eigentum an einer inländischen Immobilie zu erwerben („Asset“ oder „Share Deal“), es...

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Kontonutzung durch Dritte kann teuer werden

6.08.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Die von Geldsorgen geplagten suchen häufig nach Wegen zur Aufbesserung der eigenen Haushaltskasse. Dubiose Geschäfts­leute nutzen diese Not für eigene Zwecke aus und versprechen in Werbeanzeigen häufig hohe Einnahmen mit angeblich wenig Aufwand. Dass Vertrauensseligkeit und die Hoffnung nach dem schnellen Euro oft keine gute Kombination sind, sagten nun auch die Richter am Bundesgerichtshof. Wer allzu leichtfertig auf die wohlklingenden Aussagen vertraut, muss nicht nur irgend­wann zur eigenen Überraschung feststellen, dass nicht nur der Strafrichter dieses Verhalten nicht in Ordnung findet, sondern dass man auch gegenüber dem Opfer der dahinterliegenden  Inter­net­­betrügerei vollumfänglich schadenersatzpflichtig ist. Im Zugrungeliegenden Fall hatte der Betroffene  dem Anbieter zweifelhafter Herkunft geglaubt und Zugriff auf das eigene Bankkonto gewährt. Für die Nutzung erhielt der Betroffene im Monat 400,00 EUR. Über dieses Bankkonto wickelte dann der dubiose Anbieter seine Internetgeschäfte aus einem nicht existenten Online-Shop ab. Ein geschädigter Kunde zahlte zwar per Vorkasse, erhielt die Ware aber nicht. Das auf dem Konto eingezahlte Geld wurde ins Ausland trans­feriert. Der Anbieter des Online-Shops war naturgemäß nicht zu ermitteln oder nicht greifbar. Der Kontoinhaber hat sich, auch wenn er vom...

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