Tag Archive: Gemeinde

Keine Kostenbeteiligung der Gemeinde bei fehlender Aufnahme einer Kita im Bedarfsplan

22.10.15 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat am 15. Oktober entschieden, dass der Träger einer Kindestageseinrichtung grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der zum Betrieb der Kindertagesstätte erforderlichen Betriebskosten gegen die Gemeinde hat, wenn die Einrichtung nicht im Bedarfsplan des Landskreises aufgenommen ist. In einer Parallelentscheidung vom gleichen Tag urteilte das Verwaltungsgericht Meiningen, dass sich aus der gesetzlichen Finanzierungspflicht der Gemeinden in Thüringen kein Anspruch des Trägers auf Abschluss eines bestimmten Vertrages ergibt. Zwar sehe das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vor, dass die Höhe und das Verfahren der Erstattung mit dem Träger vertraglich zu vereinbaren ist; hieraus leite sich nach Auffassung der Kammer aber kein Kontrahierungszwang ab. Offen blieb in den Verfahren, ob die Gemeinden, welche die Betreuung der nicht schulfpflichtigen Kinder kraft Gesetzes als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis übernehmen, den freien Trägern bei der Kindertagesbetreuung den Vorzug geben müssen. Die Entscheidungen 8 K 39/15 Me und 8 K 40/15 Me sind nicht rechtskräftig.  Hintergrund zur Rechtslage in Thüringen: Die Landkreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Die Wohnsitzgemeinde ist hierbei verpflichtet, die erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Der jeweilige Bedarfsplan für die...

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Kommunalaufsicht darf überschuldeten Kreis zur Erhöhung der Kreisumlage zwingen

22.06.15 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Verstößt ein überschuldeter Landkreis beharrlich gegen die gesetzliche Pflicht zur Schaffung eines ausgeglichenen Haushalts, so ist nach Auffassung der Bundeverwaltungsrichter die Kommunalaufsicht berechtigt, den Landkreis zur Erhöhung der Kreisumlage zu verpflichten. Im vorliegenden Fall wurde ein klammer hessischer Landkreis angewiesen, die Kreisumlage um 3% auf 35,5% heraufzusetzen, um das Haushaltsdefizit zu mindern. Das Vorgehen des Landes war im Ergebnis zulässig. Nach den Feststellungen des VGH Kassel in der zweiten Instanz wurden durch die Erhöhung der Umlage die Belange der kreisangehörigen Gemeinden, denen einen finanzielle Mindestausstattung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in jedem Fall verbleiben muss, im hinreichenden Maße gewahrt. Ab welcher Umlagehöhe eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht auf die wirtschafltichen Belange der Gemeinden vorliegt, wurde allerdings nicht erörtert.  zur Pressemitteilung des BVerwG zu Az.: 10 C 13.14