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Und wieder: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte eines Bewerbers auf ein öffentliches Amt

4.07.12 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer jüngeren Entscheidung erneut die Rechte von Bewerbern auf ein öffentliches Amt gestärkt und zwei anders lautende Entscheidungen aus der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit kassiert.  Zum Sachverhalt: Hintergrund der Entscheidung war verkürzt dargestellt eine Stellenausschreibung in Hessen aus dem Jahre 2009. Der Beschwerdeführer bewarb sich auf diese Stelle. Im Jahre 2010 wurde die gleiche Stelle nochmals ausgeschrieben, ohne das über das Schicksal der 2009er Ausschreibung entschieden wurde. Der Beschwereführer bewarb sich erneut. Die Wahl viel auf einen anderen Bewerber. Der Beschwerdeführer suchte nun Rechtschutz vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit dem er das Land zur vorläufigen Unterlassung der Stellenbesetzung veranlassen wollte, bevor nicht über seine Bewerbung bestandskräftig entschieden worden sei. Zur Begründung führte er unter anderem an, dass kein sachlicher Grund für den Abbruch des ersten aus dem Jahre 2009 stammenden Ausschreibungsverfahrens vorgelegen habe. Das beklagte Land legte erstmals überhaupt im Eilverfahren die Gründe für den Abbruch dar. Das mit der Entscheidung befasste VG Darmstadt und nachfolgend der Hessische VGH billigten diese Verfahrensweise und lehnten eine Eilentscheidung zugunsten des Beschwerdeführers ab. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Das Bundesverfassungsgericht sah in dieser Verfahrensweise...

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