Tag Archive: Oberlandesgericht Frankfurt

Zur Berechnung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens

5.11.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main berechnet als Schmerzensgeld anhand einer „neuen“ Methode und berücksichtigt beim Haushaltsführungsschaden den moderneren Zuschnitt der Haushalte und den gesetzlichen Mindestlohn. Was war passiert? Ein Motorradfahrer kollidierte mit einem PKW-Fahrer. Der Motorradfahrer wurde erheblich verletzt und erlitt einen Speichenbruch, eine HWS-Distorsion, eine Bauchwandprellung und dauerhafte Sensibilitätsstörungen der Hand. Er war über vier Monate krankgeschrieben und in der Haushaltsführung eingeschränkt. Die Haftpflichtversicherung des PKW-Fahrers zahlte dem Motorradfahre auf das Schmerzensgeld lediglich einen Betrag in höhe von 5.000 Euro. Der Motorradfahrer nahm daraufhin den PKW-Fahrer und die Versicherung zur Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes und Ausgleich des Haushaltsführungsschadens in Anspruch. Das Oberlandesgericht verurteilte die Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 11.000 Euro sowie zum Ausgleich eines Haushaltsführungsschadens von 1.500 Euro. Die Berechnungen seien, so das Oberlandesgericht, anhand neuerer Methoden vorgenommen worden. Es führt aus, dass bei der Bemessung des zu schätzenden Betrages der konkrete Einzelfall im Mittelpunkt stehe. Tabellenmäßig erfasste Schmerzensgeldentscheidungen anderer Gerichte seien dabei weder Maßstab noch Begrenzung. Für angemessener erachtet das Oberlandesgericht eine Methode, die die taggenaue Berechnung unter Berücksichtigung der im Zeitablauf unterschiedlichen Behandlungsarten...

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Freiwilliges soziales Jahr und Kindesunterhalt

4.05.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschl. v. 04.04.2018 – 2 UF 135/17) besteht während eines freiwilligen sozialen Jahres jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das freiwillige soziale Jahr auch der Berufsfindung dient. Die Beteiligten streiten um Unterhalt. Sie waren miteinander verheiratet und haben zwei Kinder. Die Kinder leben seit der Trennung im Haushalt der Antragstellerin. Der Sohn der Antragstellerin begann mit siebzehneinhalb Jahren ein freiwilliges soziales Jahr beim Deutschen Roten Kreuz. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Unterhalt in Anspruch. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die grundsätzliche Unterhaltspflicht des Antragsgegners während des Freiwilligenjahrs. „Entgegen der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur spreche bereits viel dafür, für die Zeit eines Freiwilligenjahres grundsätzlich einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt anzuerkennen. Das Gesetz zur Förderung von Jugend-Freiwilligen-Diensten verfolge das am Gemeinwohl orientierte Ziel, Jugendlichen soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Neben einer beruflichen Orientierungs- und Arbeitserfahrung vermittele der Jugend-Freiwilligen-Dienst auch wichtige personale und soziale Kompetenzen, die als Schlüsselkompetenz noch die Arbeitsmarktchancen verbessern“. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Umstände bestehe nach Meinung des Oberlandesgerichts ein Unterhaltsanspruch während des freiwilligen sozialen...

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