Tag Archive: OLG

Freiwilliges soziales Jahr und Kindesunterhalt

4.05.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschl. v. 04.04.2018 – 2 UF 135/17) besteht während eines freiwilligen sozialen Jahres jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das freiwillige soziale Jahr auch der Berufsfindung dient. Die Beteiligten streiten um Unterhalt. Sie waren miteinander verheiratet und haben zwei Kinder. Die Kinder leben seit der Trennung im Haushalt der Antragstellerin. Der Sohn der Antragstellerin begann mit siebzehneinhalb Jahren ein freiwilliges soziales Jahr beim Deutschen Roten Kreuz. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Unterhalt in Anspruch. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die grundsätzliche Unterhaltspflicht des Antragsgegners während des Freiwilligenjahrs. „Entgegen der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur spreche bereits viel dafür, für die Zeit eines Freiwilligenjahres grundsätzlich einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt anzuerkennen. Das Gesetz zur Förderung von Jugend-Freiwilligen-Diensten verfolge das am Gemeinwohl orientierte Ziel, Jugendlichen soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Neben einer beruflichen Orientierungs- und Arbeitserfahrung vermittele der Jugend-Freiwilligen-Dienst auch wichtige personale und soziale Kompetenzen, die als Schlüsselkompetenz noch die Arbeitsmarktchancen verbessern“. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Umstände bestehe nach Meinung des Oberlandesgerichts ein Unterhaltsanspruch während des freiwilligen sozialen...

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Rechtsprechung zum Prüfungsrecht juristischer Klausuren

16.02.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

DIe fehlerhafte Korrektur juristischer Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung begründet in der Regel keinen amtshaftungsrechtlichen Schadensersatzanspruch des Prüflings. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 08.12.2017 (Az. 11 U 104/16). Der  Kläger verlangt vom beklagten Land Nordrhein-Westfalen Schadensersatz aufgrund eines Bescheides des Justizprüfungsamtes, mit welchem seine staatliche Pflichtfachprüfung aufgrund der Bewertung von vier Aufsichtsarbeiten mit „mangelhaft“ für nicht bestanden erklärt wurde. Die Rechtswidrigkeit dieses Bescheides stellte das Oberverwaltngsgericht bereits am 18.04.2012 fest und beanstandete die bei den beiden Klausuren im öffentlichen Recht angewendeten Prüfungsmaßstäbe als fehlerhaft. Der Bescheid war zu der staatlichen Pflichtfachprüfung ergangen, zu der sich der Kläger im März 2007 angemeldet hatte. Zwischenzeitlich, im Jahre 2011, hat der Kläger die zweite juristische Staatsprüfung bestanden und ist derzeit als Rechtsanwalt tätig. Aufgrund des rechtswidrigen Prüfungsbescheides aus dem Jahre 2007 hat der Kläger vom beklagten Land 105.000 Euro brutto Verdienstausfall und den Ersatz weiterer 1.645 Euro Studiengebühren verlangt. Die Klage hatte vor dem Oberlandesgericht Hamm keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts seien die Voraussetzungen des geltend gemachten Amtshaftungsanspruches nicht erfüllt. „Dem beklagten Land falle zwar eine schuldhafte Amtspflichtverletzung zur...

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