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Der Hochhackige Damenschuh – Verkehrssicherungspflichtverletzung des Hauseigentümers?

27.11.17 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Der Eigentümer eines  Mehrfamilienhauses verletzt seine Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn sich vor dem Hauseingang ein Fußabtreter in Form eines Gitterrosts befindet, der Öffnungen mit einer Größe von jeweils 4 cm x 7,3 cm aufweist, und eine Besucherin mit dem Absatz ihres Schuhs im Gitterrost hängenbleibt. Dies entscheid das Oberlandesgericht Schleswig. Die Beklagte ist Eigentümerin eines  Mietshauses, in dem die Tochter der Klägerin wohnt. Vor der Haustür befindet sich seit Jahrzehnten ein Gitterrost aus Metall, das als Fußabtreter dient. Das Gitterrost hat rautenförmige Öffnungen, die jeweils 4 cm x 7,3 cm groß sind. Nach einem Besuch bei ihrer Tochter verließ die Klägerin an einem Morgen vor Beginn der Dämmerung das Haus. Sie trug dabei hochhackige Schuhe und behauptet, mit dem Absatz ihres rechten Schuhs im Gitterrost hängen geblieben und gestürzt zu sein. Nunmehr ging es um die Frage, ob die Beklagte den entstandenen Schaden ersetzen muss. Das Oberlandesgericht entschied, dass keine schuldhafte Pflichtverletzung der Hauseigentümerin festzustellen sei. „Vielmehr begründet jedes Gitterrost die Gefahr, mit solchen Damenschuhen, wie sie die Klägerin trug, hängen zu bleiben. Die Bewohner und Besucher des Hauses mussten auch mit...

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