Tag Archive: Reiserecht

keine doppelte Entschädigung für Flugverspätung

14.08.19 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Flugpassagiere, die wegen erheblicher Verspätung eine Ausgleichszahlung der Airline erhalten, müssen sich diese auf weitere Schadensersatzforderungen anrechnen lassen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil am 06.08.2019. Die Kläger verlangten Ersatz für Hotel- und Mietwagenkosten neben der bereits beglichenen Flugentschädigung nach der EG VO 261/04. Dies lehnte der Bundesgerichtshof in Auslegung des Artikels 12 der Fluggastrechteverordnung ab. Danach kann eine nach dieser europäischen Verordnung gewährte Ausgleichszahlung auf einen solchen (nationalen) Schadensersatzanspruch angerechnet werden. Da  die Zusatzkosten unterhalb der Ausgleichsentschädigung lagen, verneinte der Bundesgerichtshof ersatzfähige Ansprüche.


Einstandspflicht des Reiseveranstalters nach einer Zugverspätung

11.06.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Mit Urteil vom 07.05.2018 entschied das Amtsgericht München, dass ein Reiseveranstalter im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen für Mehraufwendungen der Reisenden haftet, wenn diese aufgund einer erheblichen Zugverspätung der Deutschen Bahn AG auf ein Taxi umsteigen müssen, damit die Reise rechtzeitig angetreten werden kann. Was war passiert? Die Kläger buchten bei dem beklagten Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Marokko. Inhalt der Reiseleistung war ein „Rail & Fly Service“ der deutschen Bahn AG (Zug zum Flug). Nachdem die Kläger rechtzeitig vor Beginn des Abfluges in Frankfurt am Main eine Zugverbindung von Mühlhausen nach Frankfurt wählten, kam es auf der Zugstrecke in Richtung Frankfurt zu erheblichen Zugverspätungen und Zugausfällen, sodass die Kläger mit dem Taxi von Göttingen nach Frankfurt fuhren mussten, um die Reise rechtzeitig antreten zu können. Die Beklagte lehnte eine Erstattung der Taxikosten außergerichtlich ab. Zur Begründung führte die Beklagte aus, die Kläger hätten eine längere Karrenzzeit als 135 Minuten einplanen müssen. Die Entscheidung des Amtsgrichts Das Amtsgericht München gab der Klage auf Ersatz der Mehraufwendungen vollumfänglich statt. Die Beklagte habe den Zugtransfer im Rahmen von „Rail & Fly“ als eigene Reiseleistung...

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Verantwortlichkeit eines Reiseportals für Reiseangaben

23.04.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Ein Reiservermittler darf seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen. Das hat das OLG München entschieden. Das Reiseportal hatte in seinen Geschäftsbedingungen unter der Überschrift „Haftungsbeschränkungen“ darauf verwiesen, dass die Angaben zu den vermittelten Reiseleistungen ausschließlich auf Informationen der Leistungsträger beruhen. Sie stellten keine eigenen Zusagen des Vermittlers gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Das Gericht hat klargestellt, dass sich Vermittler nicht völlig von der Haftung für falsche Angaben freizeichnen können. Wenn der Vermittler zum Beispiel aufgrund von Kundenbeschwerden weiß, dass die Hotelbeschreibung des Reiseveranstalters nicht stimmt, muss er die Angaben korrigieren. Er kann sich nicht darauf berufen, dass immer nur der Reiseveranstalter verantwortlich ist. Die Klausel ist nach Auffassung des OLG München so auszulegen, dass Kunden gegen den Vermittler keinerlei Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben zu den vermittelten Reisen geltend machen können. Ein solch genereller Haftungsausschluss sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar.


Mozzarella und Nordseekrabbensalat im Handgepäck

13.12.17 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Fluggäste dürfen keinen Mozzarella und Nordseekrabbensalat im Handgepäck mitführen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin –  Brandenburg. Was war geschehen?  Ein Fluggast war  verärgert, dass er seine 272 g Büffel­mozza­rella, 155 g Nord­see­krabben­salat und 140 g „Flens­bur­ger Förde­topf“ nicht im Hand­ge­päck mit­führen durfte.  Die Bundes­poli­zei hatte dem Klä­ger unter­sagt, die genann­ten Lebens­mit­tel im Hand­ge­päck zu trans­por­tieren. Zu Recht, hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Fluggast ging gegen das Urteil in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran­den­burg hat die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin bestätigt. Die genannten Lebensmittel durften im Hand­ge­päck nicht mitgeführt werden. „Es han­delt sich nach dem in Deutsch­land unmit­tel­bar gel­ten­den euro­päi­schen Ver­ord­nungs­recht über die Kon­trol­le des Hand­ge­päcks bei den Lebens­mit­teln um Mi­schun­gen von Flüs­sig­kei­ten und Fest­stof­fen.Der­ar­tige Mi­schun­gen dür­fen allen­falls in Einzel­be­hält­nis­sen mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von nicht mehr als 100 Milli­li­tern in ei­nem durch­sich­tigen, wieder ver­schließ­ba­ren Plas­tik­beu­tel mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von nicht mehr als 1 Liter beför­dert wer­den. Diese Vor­ga­ben, welche einer hinreichenden Bestimmung genügen, hat der Klä­ger jedoch nicht ein­ge­hal­ten. Die Revision wurde nicht zuge­las­sen. Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran­den­burg, Urteil vom 28.03.2017 – OVG 6 B 70.15