Tag Archive: Urteil

Ganze oder halbe Miete während des Lockdowns ?

1.02.22 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Erstmalig entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.01.2022 zur möglichen Anpassung der Gewerberaummiete während des Lockdowns in Pandemiezeiten! Leider vielen die Entscheidungsgründe eher enttäuschend aus. Es bleiben viele Fragen offen. Doch von vorn:  Der Bundesgerichtshof entschied über eine Klage des Vermieters auf Zahlung der Gewerberaummiete zu befassen. Der Mieter, eine bekannte Textilkette, musste aufgrund von Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums das Geschäft in den angemieteten Räumlichkeiten vom 19. März 2020 bis einschließlich zum 19. April 2020 schließen. Infolgedessen zahlte der Mieter für den Monat April keine Miete. Der Vermieter klagte auf Zahlung. Das Oberlandesgericht Dresden entschied inn der Berufunginstanz, dass der Mieter lediglich die hälfte der Miete zahlen müsse. Der Bundsgerichtshof hob nun das Urteil auf. Eine Anpassung der Miethöhe sei auf Grundlage der Störung der Geschäftsgrundlage bei hoheitlich angeordneten Geschäftsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzlich möglich. Ein Mietmangel, so argumentierten die Mieter in der Instanzrechtsrechtsprechung, läge aber nicht vor. Vielmehr sei die sog. „Große Geschäftsgrundlage“ betroffen. Darunter sei die Erwartung der Vertragsparteien zu verstehen, dass sich die grundlegenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen eines Vertrags nicht ändern. Diese Erwartung sei durch die...

weiterlesen


Der Fall Bearshare, der BGH und die Abmahnindustrie

3.06.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Mit einer recht deutlichen und sicher nicht mehr misszuverstehenden Aussage hat der Bundesgerichtshof nunmehr seine Entscheidung vom 08.01.2014 zum Fall „Bearshare“ im Volltext veröffentlicht. Die Entscheidung des BGH überrascht vor allem wegen der Deutlichkeit und lässt vermuten, dass nicht nur der für Laien kaum nachvollziehbaren und teils abwegig anmutenden Rechtsprechung vieler unterinstanzlicher Gerichte zur Störerhaftung ein Riegel vorgeschoben werden sollte, sondern auch der ausufernden Abmahnindustrie der Wind aus den Segeln genommen werden soll. Bereits die Leitsätze der Entscheidung legen die Maßstäbe zur Haftung für zukünftige Verfahren fest: a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenenAnschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zurVerhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen. b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet,wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschlusszum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen...

weiterlesen