Tag Archive: Verkehrssicherungspflichtverletzung

Benötigt jede Treppe ein Geländer oder einen Handlauf?

16.01.19 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Grundsätzlich nicht! So jedenfalls nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urt.v.05.07.2018 – 1 U 1069/17). Die Geschädigte war auf dem Weg zum Dorfgemeinschaftshaus gestürzt, als sie eine Treppe hinuntergehen wollte. Die Treppe ist Bestandteil eines öffentlichen Fußweges und war zum Zeitpunkt des Sturzes weder mit einem Treppengeländer noch mit einem Handlauf gesichert. Das Landgericht hatte sich zunächst der Einschätzung der Klägerin, dass ein Handlauf zwingend anzubringen gewesen wäre, angeschlossen und der Klage auf Schadensersatz in vollem Umfang stattgegeben. Zur Begründung verwies das gericht auf die Landesbauordnung. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung wieder auf. „Die Regelungen der Landesbauordnung seien im konkreten Fall nicht einschlägig, da die Treppe Teil eines öffentlichen Weges und damit vom Anwendungsbereich der Landesbauordnung ausgenommen sei. Dies folge aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 LBauO, wonach die Vorschriften der Landesbauordnung nicht für Anlagen des öffentlichen Verkehrs gelten. Damit sei allein entscheidend, ob nach dem bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Wege und Straßen generell anzulegende Maßstab die Treppe verkehrssicher gewesen sei. Danach müsse nur vor solchen Gefahren geschützt werden, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht...

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Der Hochhackige Damenschuh – Verkehrssicherungspflichtverletzung des Hauseigentümers?

27.11.17 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Der Eigentümer eines  Mehrfamilienhauses verletzt seine Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn sich vor dem Hauseingang ein Fußabtreter in Form eines Gitterrosts befindet, der Öffnungen mit einer Größe von jeweils 4 cm x 7,3 cm aufweist, und eine Besucherin mit dem Absatz ihres Schuhs im Gitterrost hängenbleibt. Dies entscheid das Oberlandesgericht Schleswig. Die Beklagte ist Eigentümerin eines  Mietshauses, in dem die Tochter der Klägerin wohnt. Vor der Haustür befindet sich seit Jahrzehnten ein Gitterrost aus Metall, das als Fußabtreter dient. Das Gitterrost hat rautenförmige Öffnungen, die jeweils 4 cm x 7,3 cm groß sind. Nach einem Besuch bei ihrer Tochter verließ die Klägerin an einem Morgen vor Beginn der Dämmerung das Haus. Sie trug dabei hochhackige Schuhe und behauptet, mit dem Absatz ihres rechten Schuhs im Gitterrost hängen geblieben und gestürzt zu sein. Nunmehr ging es um die Frage, ob die Beklagte den entstandenen Schaden ersetzen muss. Das Oberlandesgericht entschied, dass keine schuldhafte Pflichtverletzung der Hauseigentümerin festzustellen sei. „Vielmehr begründet jedes Gitterrost die Gefahr, mit solchen Damenschuhen, wie sie die Klägerin trug, hängen zu bleiben. Die Bewohner und Besucher des Hauses mussten auch mit...

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