Tag Archive: Versicherungsrecht

Versicherungsschutz bei Covid-19

13.07.20 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Das Landgericht Mannheim (Urteil vom 29. April 2020, 11 O 66/20) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Versicherer einem Hotelier mit angeschlossener Gastronomie Versicherungsschutz aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) gewähren muss, wenn dessen Betrieb aufgrund einer Allgemeinverfügung geschlossen werden muss. Die konkreten Versicherungsbedingungen lauten: „Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) a) den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung gleichgestellt;“  Das Gericht entschied, dass die Formulierung in den Versicherungsbedingungen „Krankheiten und Krankheitserreger“ auch das Corona-Virus umfasst und eine behördliche Anordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes genügt, wobei es sich nicht um einen konkreten Verwaltungsakt im Einzelfall handeln oder die Gefahr in jedem Fall im Betrieb selbst ihren Ursprung haben muss. Es ist daher von guten Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Betriebsschließungsversicherung auszugehen.


Arbeitsbereich muss nicht umorganisiert werden

22.02.19 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherung liegt auch dann vor, wenn der Versicherte bei einer Umorganisation seines Arbeitsbereiches imstande wäre, ganz oder teilweise seiner Arbeit nachzugehen. Dies hat das OLG Dresden in seinem Urteil vom 21.08.2018 (AZ.: 4 U 1573/17) nochmals klargestellt und auf die Entscheidung des BGH vom 09.03.2011 (AZ.: IV ZR 130/10) verwiesen. Denn ein Wechsel der Arbeitssituation wird dem Versicherten im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung nicht zugemutet. Diese hat vielmehr den erkennbaren Zweck, einen nur vorübergehenden Ausfall der Arbeitskraft auszugleichen.


Zur Berechnung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens

5.11.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main berechnet als Schmerzensgeld anhand einer „neuen“ Methode und berücksichtigt beim Haushaltsführungsschaden den moderneren Zuschnitt der Haushalte und den gesetzlichen Mindestlohn. Was war passiert? Ein Motorradfahrer kollidierte mit einem PKW-Fahrer. Der Motorradfahrer wurde erheblich verletzt und erlitt einen Speichenbruch, eine HWS-Distorsion, eine Bauchwandprellung und dauerhafte Sensibilitätsstörungen der Hand. Er war über vier Monate krankgeschrieben und in der Haushaltsführung eingeschränkt. Die Haftpflichtversicherung des PKW-Fahrers zahlte dem Motorradfahre auf das Schmerzensgeld lediglich einen Betrag in höhe von 5.000 Euro. Der Motorradfahrer nahm daraufhin den PKW-Fahrer und die Versicherung zur Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes und Ausgleich des Haushaltsführungsschadens in Anspruch. Das Oberlandesgericht verurteilte die Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 11.000 Euro sowie zum Ausgleich eines Haushaltsführungsschadens von 1.500 Euro. Die Berechnungen seien, so das Oberlandesgericht, anhand neuerer Methoden vorgenommen worden. Es führt aus, dass bei der Bemessung des zu schätzenden Betrages der konkrete Einzelfall im Mittelpunkt stehe. Tabellenmäßig erfasste Schmerzensgeldentscheidungen anderer Gerichte seien dabei weder Maßstab noch Begrenzung. Für angemessener erachtet das Oberlandesgericht eine Methode, die die taggenaue Berechnung unter Berücksichtigung der im Zeitablauf unterschiedlichen Behandlungsarten...

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Wenn ein Kleinkind die Toilette verstopft

1.08.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen gerade keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihr Kind alleine schlafen gelegt wird, dieses aber unbeobachtet aufsteht und zur Toilette geht, durch eine Menge Klopapier den Abfluss verstopft und dadurch das Badezimmer überschwemmt.So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 26.04.2018 (Az. I-4 U 15/18). Das Kind benutzte im vorliegenden Fall solche Mengen Toilettenpapier, dass der Abfluss verstopfte. Nach der Benutzung der Toilette durch das Kind lief ununterbrochen Wasser nach. Es verteilte sich über den Boden und tropfte schließlich aus der Decke der darunter liegenden Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung zahlte zur Regulierung des Schadens einen Betrag von in etwa 15.000 EUR, den sie zum Teil von der Mutter bzw. von der Haftpflichtversicherung ersetzt verlangte. Nach Ansicht der Versicherung habe die Mutter ihre elterliche Aufsichtsplicht verletzt.  Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf sieht keine Aufsichtspflichtverletzung bei der Mutter. Das Maß der gebotenen Aufsicht sei hier erfüllt gewesen. In einer geschlossenen Wohnung müsse ein Dreijähriger nicht unter ständiger Beobachtung stehen. Der Gang zur Toilette müsse nicht unmittelbar beaufsichtigt werden. Ausreichend sei es, wenn sich der Aufsichtspflichtige in Hörweite aufhalte. Das...

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Versicherungsrecht

7.06.12 - trabert

Im Versicherungsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Alexander Heinz beraten und vertreten.   Alexander Heinz Fachanwalt für Versicherungsrecht Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Versicherungsrecht


Alexander Heinz

5.01.12 - trabert

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Familienrecht