Tag Archive: Verwaltungsgericht

Rechtsschutz bei einer Forderung von 0,03 EUR??

9.05.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Nein, meint das Verwaltungsgericht Neustadt, da es sich bei einem Betrag von 0,03 EUR um einen so wirtschaftlich geringen Wert handele, der die Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lasse. Das Verwaltungsgericht führt hierzu wie folgt aus: „Zwar gewährleiste das Grundgesetz effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Dennoch könne der Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen, namentlich von einem bestehenden Rechtsschutzbedürfnis, abhängig gemacht werden. Dies werde abgeleitet aus dem auch im Prozessrecht geltenden Gebot von Treu und Glauben, dem Verbot des Missbrauchs prozessualer Rechte sowie dem auch für die Gerichte geltenden Grundsatz der Effizienz staatlichen Handelns. Der Rechtsschutzsuchende dürfe daher das Gericht nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen. Nicht schutzwürdig sei insbesondere ein Interesse, das nach allgemeiner Anschauung als so gering anzusehen sei, dass es nicht die Inanspruchnahme der staatlichen Rechtsschutzeinrichtungen, nämlich der Gerichte, rechtfertige.“


Auch Geistlichen und kirchlichen Beamten steht der staatliche Rechtsweg offen

18.08.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Wie das Bundesverwaltungsgericht jüngst entschieden hat, steht auch Angehörigen von Religionsgemeinschaften insbesondere Geistlichen und kirchlichen Beamten bei Streitigkeiten mit der eigenen Religionsgesellschaft der Rechtsweg vor staatlichen Institutionen offen. Bevor jedoch staatliche Gerichte angerufen werden können, muss der Betroffene in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten zuerst erfolglos den internen Rechtsweg beschreiten. Bei der dann nachgelagerten Prüfung haben die staatlichen Gerichte wiederum nur einen eingeschränkten Spielraum, da das Dienstrecht in diesem Bereich als Kernelement des Selbstbestimmungsrechts einer Religionsgemeinschaft nur auf fundamentale Verstöße gegen das Grundgesetz namentlich die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstößt.  Vorliegend schied ein Geistlicher aus einem befristeten Dienstverhältnis aus. Die Relgionsgesellschaft versicherte den Betroffenen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Dies genügte nach Auffassung der Bundesrichter der dem Grundgesetz zu entnehmenden sozialen Absicherung des ehemaligen Bediensteten.  Auch Relegionsgemeinschaften im Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts müssen trotz der verbürgten Selbstautonomie grundlegende Prinzipien des Grundgesetzes beachten, weshalb Betroffene zukünftig kirchliche Entscheidungen nicht mehr nur nach dem Selbverständnis der Religionsgemeinschaft hinnehmen müssen, sondern eine zwar beschränkte aber immerhion staatliche Prüfung veranlassen können. zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: (Urteil vom 27.02.2014 Aktenzeichen 2 C 19/12)


OVG Weimar: Entziehung der Fahrerlaubnis jetzt auch ab 1 ng/ml THC im Blutserum

12.03.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung den Wandel für die bisherige Rechtsprechungspraxis in Thüringen eingeleitet und sich aktuell der überwiegenden Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte zur Fahrerlaubnisentziehung beim Fahren unter Cannabiseinfluss angeschlossen. Der Rechtsprechungswandel war absehbar. Bislang galt bei Thüringer Verwaltungsgerichten im Vergleich zu anderen Bundesländern ein relativ großzügiger Maßstab für Cannabiskonsumenten. Wer als Gelegenheitsraucher unter dem Einfluss von Cannabis mit weniger als 2 ng/ml THC im Blutserum beim Fahren angetroffen wurde, durfte in den meisten Fällen mit Unterstützung der Gerichte seinen Führerschein behalten. Argument war, dass nach damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen erst bei mehr als 2 ng/ml von einer Risikoerhöhung für den Straßenverkehr ausgegangenen werden konnte. Die Fahrerlaubnisbehörden verfolgten aber schon zuvor eine strengere Handhabung der Fahrerlaubnisvorschriften und entzogen die Fahrerlaubnis nach hiesiger Kenntnis bereits mit Überschreitung des Grenzwertes von 1 ng/ml THC. Diese Praxis bestätigte jetzt wenig überraschend das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Bezug auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gab die bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf. Im Leitsatz der Thüringer Entscheidung heißt es: „Jedenfalls ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blutserum ist ohne weitere Sachaufklärung davon auszugehen, dass ein...

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