Tag Archive: Verwaltungsrecht

Rückforderung von Coronahilfen ist rechtswidrig

17.08.22 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Mit drei interessanten Entscheidungen  hat das VG Düsseldorf die Rückforderung von Coronahilfen durch die Bezirksregierung Düsseldorf für rechtwidrig angesehen .Das Land NRW hatte Coronahilfen 1 von verschiedenen Klägern zurückgefordert, weil sie nur Liquiditätshilfen seien und im Nachgang festgestellt wurde, das für den beantragten Zeitraum die Einnahmen die Ausgaben überstiegen haben. Das VG hielt diese Betrachtung für zu kurz gegriffen .Die Zuwendungsempfänger hätten bei der Antragstellung eher davon ausgehen können, dass pandemiebedingte Umsatzausfälle ausgeglichen werden sollten. Fazit: Zwar ist das Urteil nicht rechtskräftig ,aber eine rechtliche Überprüfung von Rückforderungsbescheiden lohnt sich. VG Düsseldorf 20 K 7488/20, 20  K 217/21, 20 K 393/22


Mozzarella und Nordseekrabbensalat im Handgepäck

13.12.17 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Fluggäste dürfen keinen Mozzarella und Nordseekrabbensalat im Handgepäck mitführen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin –  Brandenburg. Was war geschehen?  Ein Fluggast war  verärgert, dass er seine 272 g Büffel­mozza­rella, 155 g Nord­see­krabben­salat und 140 g „Flens­bur­ger Förde­topf“ nicht im Hand­ge­päck mit­führen durfte.  Die Bundes­poli­zei hatte dem Klä­ger unter­sagt, die genann­ten Lebens­mit­tel im Hand­ge­päck zu trans­por­tieren. Zu Recht, hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Fluggast ging gegen das Urteil in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran­den­burg hat die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin bestätigt. Die genannten Lebensmittel durften im Hand­ge­päck nicht mitgeführt werden. „Es han­delt sich nach dem in Deutsch­land unmit­tel­bar gel­ten­den euro­päi­schen Ver­ord­nungs­recht über die Kon­trol­le des Hand­ge­päcks bei den Lebens­mit­teln um Mi­schun­gen von Flüs­sig­kei­ten und Fest­stof­fen.Der­ar­tige Mi­schun­gen dür­fen allen­falls in Einzel­be­hält­nis­sen mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von nicht mehr als 100 Milli­li­tern in ei­nem durch­sich­tigen, wieder ver­schließ­ba­ren Plas­tik­beu­tel mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von nicht mehr als 1 Liter beför­dert wer­den. Diese Vor­ga­ben, welche einer hinreichenden Bestimmung genügen, hat der Klä­ger jedoch nicht ein­ge­hal­ten. Die Revision wurde nicht zuge­las­sen. Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran­den­burg, Urteil vom 28.03.2017 – OVG 6 B 70.15    


Verwaltungsrecht

7.06.12 - trabert

Im Verwaltungsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Alexander Lamczyk beraten und vertreten.   Alexander Lamczyk Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kontakt:kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Verwaltungsrecht