Tag Archive: Zweitwohnungssteuer

Streitobjekt Zweitwohnungssteuer

21.10.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Klamme Kommunen haben vor einigen Jahren die Zweitwohnungssteuer als neue Einnahmequelle für sich entdeckt. Seitdem streiten sich Nutzer oder Inhaber sog Zweitwohnungen immer wieder mit den Kommunen zur Berechtigung der Steuererhebung. Das Bundesverwaltungsgericht gab am 15.10.2014 in zwei Verfahren (Aktenzeichen 9 C 5.13 und 9 C 6.13) ebenso wie zuvor der Verwaltungsgerichtshof München den jeweiligen Wohnungseigentümern Recht und besätigte die Aufhebung der Zweitwohnungssteuerbescheide durch das Berufungsgericht. Die Kommunen seien nur dann zur Steuererhebung berechtigt, wenn die Wohnungen tatsächlich von den Eigentümern selbst oder nahen Angehörigen genutzt werden. Zwar spreche für die Kommunen für den Eigennutzungswillen eine Vermutung, dieser vermutete Wille könne jedoch durch die Eigentümer entkräftet werden. Dient die Wohnung einzig der Kapitalanalge, fällt trotz mehrjährigem Leerstand und fehlender Vermietung keine Zweitwohnungssteuer an. Geholfen hat den Klägern der Umstand, dass in den Wohnungen seit Jahren weder Strom- noch Wasserverbäuche angefallen waren. zur Pressemitteilung des Bundesgerichthsofs


Zweitwohnungssteuer auch für bewohnbare Gartenlauben

16.10.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Schrebergärtchen, Laube und 400 qm Fläche sind vielen Kleingärtnern gerade in oft tristen grauen Städten wertvolles Kulturgut. Neben der akribischen Einfassung aller Beete und der liebvollen Pflege der mühsam angebauten Pflanzen ist die Laube bei vielen das Heiligtum der Gartenkunst. Dass der oft kraftaufwendige aber meist auch illegale Ausbau der Laube weitere finanzielle Folgen haben kann, hat jüngst in Mecklenburg-Vorpommern das Oberverwaltungsgericht Greifswald entschieden. Die dortigen Richter befanden, dass auch Gartenlauben i.S. des Bundeskleingartengesetzes der kommunalen Zweitwohnungssteuer unterfallen können, wenn sie zum dauerhaften Wohn­­en geeignet sind. Auf die tatsächliche Nutzung kommt es hingegen nicht an. Die Laube des Kleingärtners verfügte nicht nur über eine Koch- und Schlafmöglichkeit, sondern auch über einen Wasseranschluss nebst Toilette. Damit seine die elementaren Wohnbedürfnisse möglich. Dass man in Kleingartenanlagen nicht dauerhaft wohnen darf und dass sich der Kleingärtner womöglich daran hält, spielt keine Rolle. Insoweit ist das Steuerrecht vom Kleingartenrecht entkoppelt. Ob eine Übertragung der Entscheidung auf andere Bundesländer möglich ist, um klammen Kommunen neue Einnahmequellen zu eröffnen, hängt wohl von den landesspezifischen Kommunalabgabengesetzen ab. Im Thüringer Kommunalabgabengesetz werden Lauben und Kleingartenanlagen zumindest nicht explizit...

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