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FHRW Rechtsanwälte

Wir sind eine seit 2003 überörtlich tätige Kanzlei, die eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen sowie Kleinbetriebe vertritt, ebenso wie Rechtsuchende aus Mühlhausen und dem gesamten Bundesgebiet. Durch konsequente Weiterbildung und Spezialisierung bieten wir rechtliche Kompetenz “aus einer Kanzlei”.

Alles aus einer Kanzlei.

Die Rechtsanwälte an Ihrer Seite.

In unserer Kanzlei beraten Sie Fachanwälte im Arbeitsrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfassend in unterschiedlichsten Fragestellungen und komplexen Themen.

Weiterhin sind wir schwerpunktmäßig im Wirtschaftsrecht, im Sozialrecht, im Bau- und Architektenrecht, im Ordnungswidrigkeitsrecht sowie im Verkehrsrecht tätig.

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Versicherungs
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Medizin
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Erbrecht

Arbeitsrecht

Handels &
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Miet- und
Wohneigentum
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weitere Schwerpunkte

Wir sind da, wo Sie sind.

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Neues aus dem Recht

Interessante Entscheidung zum Beschäftigungsanspruchs durch LAG Sachsen

Der Kläger steht in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber beschäftigt den Kläger nicht und zahlt ihm auch keine Vergütung. Lohnersatzleistungen erhielt der Kläger ebenfalls nicht. Dagegen ging der Kläger vor und beantragte in Wege einer einstweiligen Verfügung ihn zu beschäftigen und eine Notbedarfsvergütung zu zahlen. Das ist eigentlich Sache einer Hauptsacheklage. Das LAG Sachsen gab…

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Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Das Arbeitsgericht Erfurt hatte sich kürzlich damit zu befassen, ob eine Kündigung im Kleinbetrieb ( weniger als 10 AN ) rechtswidrig ist. Die beklagte Gesellschaft soll gegen das Maßregelungsverbot gemäß § 612 a BGB  verstoßen haben.  Hierfür sah das Gericht den Sachvortrag der Klägerin bereits als nicht ausreichend an. Auch der Vorwurf eines Zerwürfnisses im…

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Kanzlei Neuigkeiten

Rechtsanwalt Konstantin Fick ist jetzt Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Das gesamte Team der FHRW Rechtsanwälte gratuliert unserem jungen Kollegen Konstantin Fick zur Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir wünschen Ihm viel Schaffenskraft, Motivation und bestmögliche Erfolge in der Bearbeitung seiner arbeitsrechtlichen Mandate