Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen. Es setzt sich aus verschiedenen Normen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen und ist nicht umsonst als komplexes Rechtsgebiete aufzufassen.

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für Fahrzeugführer,  Radfahrer und Fußgänger. Nicht selten bedürfen bedürfen daher streitige Unfälle der juristischen Klärung. Aber auch bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners sollten sich die Beteiligten juristisch begleiten lassen.

Unser Beratungsangebot erstreckt sich von der außergerichtlichen Durchsetzung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung des Sach- und Personenschadens. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung sowie unserer guten Zusammenarbeit mit Sachverständigen sowie regionalen Reparaturfirmen.

Ihre Ansprechpartner

Alexander Heinz
Martin Weißenborn
Martin Weißenborn