Arbeitsrecht

Unser Beratungsangebot erstreckt sich auf alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowohl im Individualarbeitsrecht, als auch im kollektiven Arbeitsrecht.

Häufig besteht Beratungsbedarf bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie bei der Abwicklung der Folgen einer Kündigung. Zunehmend geht es jedoch auch um Beratung und Vertretung bei der richtigen Eingruppierung, bei Lohnansprüchen oder bei Datenschutzverstößen.

Bei Abmahnungen oder bei Fragen der Arbeitnehmerhaftung aufgrund entstandener Schäden ist ebenfalls regelmäßig eine anwaltliche Beratung und Betreuung notwendig.

Im kollektiven Arbeitsrecht unterstützen wir bei der Verhandlung über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder anderen Regelungsabreden leisten wir ebenfalls rechtlichen Beistand.

Immer häufiger treten auch Verstöße gegen Compliance Regelungen von Führungskräften in den Blickpunkt anwaltlicher Beratung.

Aufgrund unserer mehr als 20-Jährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts empfehlen wir anwaltlichen Rat bereits so früh wie möglich im Entscheidungsprozess einzuholen, um die richtigen Handlungsalternativen sondieren zu können.

Ihre Ansprechpartner

Thomas Fick
Konstantin Fick