Die Vollmachten sind im pdf-Format und können an den entsprechenden Stellen ganz einfach am Computer wie ein Formular ausgefüllt werden.
Wir möchten Sie bitten, den jeweiligen Vordruck zweimal auszudrucken und als Original (nicht per Fax oder Email) an unsere Kanzlei zurückzusenden.
Wir benötigen immer zwei von Ihnen unterzeichnete Vollmachten. Eine Ausfertigung dient zum Nachweis unserer Bevollmächtigung gegenüber dem Gegner bzw. den Behörden oder Gerichten und wird dorthin versandt. Die zweite Ausfertigung behalten wir vorsorglich in der Akte.
Die Vollmachten sind wegen der Vielzahl möglicher Streitfälle allgemein gehalten. Bitte nehmen Sie aber dennoch keine Streichungen vor, auch wenn Sie meinen, der Fall träfe auf Sie nicht zu. Die Vollmacht dient nur zum Nachweis unserer Bevollmächtigung.
Der Inhalt des Mandats ergibt sich allein aus der Absprache zwischen Ihnen und dem mit der Sache betrauten Anwalt.