Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, das mindestens zwei Parteien dabei hilft, faire und sachgerechte Lösungen ihres Konfliktes zu finden. In dem seit dem 26.07.2012 geltenden Mediationsgesetz sind die Einzelheiten geregelt. Gem. § 1 Mediationsgesetz ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts anstreben.

Nach einer zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Austragung eines Konfliktes, die in der Regel mit Urteil oder Vergleich endet, ist zwischen den Beteiligten oftmals das „Porzellan zerschlagen“.

Die Mediation ist eine Alternative dazu. Die Selbstbestimmung der Parteien und die angemessene Berücksichtigung aller Standpunkte, Ziele, Interessen und Bedürfnisse der Parteien führen zu einer Erhaltung und Verbesserung der Beziehung zwischen den Parteien und zu hohen Erfolgschancen der Konfliktlösung.

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Petra Rost
Petra Rost