Tag Archive: Baurecht

Unzulässige Verjährungseinrede bei jahrzehntelangen Verhandlungen über Baumängel

8.02.19 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Wer jahrelang über Mängel verhandelt, kann sich nicht auf Verjährung berufen! Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2018 – 29 U 123/17). Errichtet eine städtische Tochtergesellschaft eine Reihenhaussiedlung und verhandelt jahrzehntelang mit den Hauseigentümern über Mängel, verstößt die Erhebung der Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben.


Benötigt jede Treppe ein Geländer oder einen Handlauf?

16.01.19 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Grundsätzlich nicht! So jedenfalls nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urt.v.05.07.2018 – 1 U 1069/17). Die Geschädigte war auf dem Weg zum Dorfgemeinschaftshaus gestürzt, als sie eine Treppe hinuntergehen wollte. Die Treppe ist Bestandteil eines öffentlichen Fußweges und war zum Zeitpunkt des Sturzes weder mit einem Treppengeländer noch mit einem Handlauf gesichert. Das Landgericht hatte sich zunächst der Einschätzung der Klägerin, dass ein Handlauf zwingend anzubringen gewesen wäre, angeschlossen und der Klage auf Schadensersatz in vollem Umfang stattgegeben. Zur Begründung verwies das gericht auf die Landesbauordnung. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung wieder auf. „Die Regelungen der Landesbauordnung seien im konkreten Fall nicht einschlägig, da die Treppe Teil eines öffentlichen Weges und damit vom Anwendungsbereich der Landesbauordnung ausgenommen sei. Dies folge aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 LBauO, wonach die Vorschriften der Landesbauordnung nicht für Anlagen des öffentlichen Verkehrs gelten. Damit sei allein entscheidend, ob nach dem bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Wege und Straßen generell anzulegende Maßstab die Treppe verkehrssicher gewesen sei. Danach müsse nur vor solchen Gefahren geschützt werden, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht...

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Holzwurm im Gebälk

7.12.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Ein erheblicher Schädlingsbefall in den Balken eines Gebäudes kann einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt berechtigt. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig (Az. 9 U 51/17) entschieden. Der Kläger kaufte ein Fachwerkhaus, das einen massiven Insekten- und Pilzbefall aufwies. Er begehrte vom Verkäufer Rückerstattung des Kaufpreises bei Rückübertragung des Grundstücks – trotz des zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungsausschlusses. Über den Schädlingsbefall hatte der Verkäufer den Käufer vor dem Vertragsschluss nicht aufgeklärt, hätte dies aber ohne Nachfrage des Käufers tun müssen, so das Gericht. „Ein massiver Schädlingsbefall sei ein Umstand, der für den Entschluss eines Käufers, das Haus zu erwerben, von Bedeutung sei. Auch der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Gewährleistungsausschluss lasse den Anspruch des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises nicht entfallen“. Auf einen Gewährleistungsausschluss kann sich ein Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Das setzt voraus, dass der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält. Dies war hier der Fall. Der Verkäufer hatte seinerzeit umfangreiche Arbeiten an der Fassade des Gebäudes vorgenommen und die Fachwerkbalken nach Verfüllung der Risse gestrichen. Anlass für diese Arbeiten war...

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Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

29.12.17 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Ab 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Durch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“ soll ab 01.01.2018 für mehr Verbraucherschutz bei Bauvorhaben gesorgt werden. Damit finden die Besonderheiten eines Bauvertrages endlich einen gesetzlichen Rahmen im Bürgerlichen Gesetzbuch, da bisher lediglich das allgemeine Werkvertragsrecht zur Anwendung kam. Neben den allgemeinen Werkverträgen wird es ein gesondertes Kapitel zum (Verbraucher-) Bauvertrag, aber auch gesonderte Abschnitte mit speziellen Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie zum Bauträgervertrag geben. Die Regelungen gelten dann für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für Verträge, die vorher geschlossen worden sind, gilt die bisherige Rechtslage.


Bau- und Architektenrecht

7.06.12 - trabert

Im Baurecht sowie im Architektenrecht können Sie von Rechtsanwalt Martin Weißenborn und von Rechtsanwalt Thomas Fick beraten und vertreten werden.   Martin Weißenborn Rechtsanwalt Kontakt: kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Baurecht / Architektenrecht   Thomas Fick Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: kanzlei@fhrw-anwaelte.de Vollmacht Baurecht / Architektenrecht