
15.000 EUR Schmerzensgeld nach fehlerhafter augenärztlicher Behandlung
Weil die Ärzte eine Netzhautablösung zu spät erkannt und den Patienten zu lange mit Laserkoagulationen behandelt haben, anstatt ihn frühzeitig zu einem Augenchirurg zu überweisen und er deshalb 90 % seiner Sehkraft auf einem Auge verlor, sprachen ihm die Richter des OLG Hamm ein Schmerzensgeld von 15.000 EUR zu.