
20.000 EUR Schmerzensgeld für Speiseröhrenverletzung bei Bandscheiben-OP
Das OLG Hamm gewährt einem Kläger 20.000 Euro Schmerzensgeld nach behandlungsfehlerhafter Speiseröhrenverletzung (Urteil vom 23.10.2015 – 26 U 182/13). Wird die Speiseröhre im Verlauf einer Operation an der Bandscheibe im Bereich der Halswirbelsäule trotz fachgerechten ärztlichen Vorgehens verletzt, ist dies dann als Behandlungsfehler des operierenden Facharztes für Neuro- und Wirbelsäulenchirurgie zu werten, wenn die Verletzung durch eine ärztliche Überprüfung der Lage der Speiseröhre während der Operation zu vermeiden war. Das Oberlandesgericht Hamm hat in diesem Zusammenhang einem Patienten, der aufgrund der Verletzung seiner Speiseröhre notoperiert und mehrere Monate mittels einer Magensonde ernährt werden musste und dauerhaft durch Schluckbeschwerden beeinträchtigt ist, ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugebilligt (Urteil vom 23.10.2015, Az.: 26 U 182/13, BeckRS 2015, 19510).