8.000 EUR Schmerzensgeld für fehlerhafte Schulter-OP

Der bei einem Fußballspiel verletzte 21jährige Kläger wurde wegen einer Schultereckgelenksprengung Tossy III links noch am gleichen Tage operativ im Krankenhaus der Beklagten versorgt. Die Verschraubung des Schlüsselbeins musste schon wenige Wochen nach der OP in einer Revisionsoperation entfernt werden, weil sie ausgerissen war. Nach sachverständiger Begutachtung geht das OLG von einem groben Befunderhebungsfehler aus, weil die eingebrachte Schraube falsch – zu nahe am Gelenk – positioniert worden sei. Dieser Positionsfehler könne bei der Bohrung zwar auch einem erfahrenen Chirurgen passieren, er habe aber intraoperativ erkannt und durch eine erneute Bohrung oder ein anderes Verfahren korrigiert werden müssen. Der Operateur habe auf die gebotene Bildgebung (Röntgenaufnahmen aus zwei verschiedenen Projektionsrichtungen) verzichtet und sich mit zwei Aufnahmen aus zwei dicht beieinanderliegenden Winkeln begnügt, die nicht aussagekräftig gewesen seien. Wegen des angenommenen groben Befunderhebungsfehlers gehe die Revisionsoperation zu Lasten des beklagten Krankenhauses, da nicht auszuschliessen sei, dass diese vermeidbar gewesen wäre.

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