
80.000 EUR Schmerzensgeld für Fehlbehandlung beim Augenarzt
Das OLG Hamm hat mit seiner Entscheidung vom 10.05.2016 (Az: 26 U 107/15, Quelle: juris Logo) einer jungen Frau 80.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie aufgrund augenärztlichem Behandlungsfehler einen wesentlichen Teil ihrer Sehfähigkeit verloren hat.
Die Klägerin leidet an Diabetis mellitus und befand sich in regelmäßiger augenärztlicher Behandlung bei der Beklagten, einer niedergelassenen Augenärztin. Sie suchte die Beklagte mehrfach wegen fortschreitender Verschlechterung ihrer Sehleistung auf, ohne dass die Beklagte bis zur letzten Behandlung im Februar 2009 eine Augeninnendruckmessung veranlasste. Nach einer notfallmäßigen Aufnahme der Klägerin wegen eines erhöhten Augendrucks diagnostizierte die Augenklinik der städtischen Klinik in Bielefeld im März 2009 einen fortgeschrittenen sog. Grünen Star (dekompensiertes juveniles Glaumkom mit Kammerwinkeldysgenisie). In der Folgezeit musste sich die Klägerin operativen Eingriffen am rechten und linken Auge unterziehen, die jedoch eine hochgradige Verschlechterung ihrer Sehfähigkeit von zuvor noch über 60% auf Werte unterhalb von 30% nicht mehr verhindern konnten. Da die Klägerin deshalb auch zu Lebzeiten noch erblinden kann, wurde ihr ein Schmerzensgeld in o.g. Höhe zugesprochen.