Abgelehnter Sportlehrer erhält Entschädigung wegen Diskriminierung

Der Arbeitgeber betreibt eine Privatschule in Bayern.Er schrieb eine Stelle wie folgt aus: ” Fachlehrerin Sport”(w).Der Kläger als männlicher Sportlehrer bewarb sich auf die Stelle.Er wurde abgelehnt.Die Schule führt den Sportunterricht geschlechtergetrennt durch.Das Schamgefühl der Schülerinnen könnte verletzt werden, so argumentierte der Schulträger.Das Bundesarbeitsgericht gab der Entschädigungsklage des Mannes statt, nachdem die Vorinstanzen seinen Anspruch ablehnten.Das Landesarbeitsgericht Nürnberg , zu dem der Fall zurückverwiesen wurde ,soll nun den Bruttoverdienst ermitteln ,um noch die richtige Höhe des Entschädigungsanspruches zu ermitteln.

Fazit: Vorsicht vor jedweder Geschlechterpräferenz nach § 8 AGG

BAG vom 19.12.2019  8 AZR 2/19