Abschleppen aus öffentlicher Grünanlage erlaubt!

Ihr geparktes Auto würde doch niemanden stören… Das meinte jedenfalls eine Frau in Kiel, deren Fahrzeug aus einer Grünanlage abgeschleppt wurde. Sie  wehrte sich mit dieser Argumentation gegen den Leistungsbescheid für die Abschleppmaßnahme.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht sah die Sache jedoch anders. Grünflächen gehören eindeutig nicht zum Parkplatz. Wer in einer Grünanlage parkt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Dies auch dann, wenn er niemanden behindert und die Umwelt nicht schädigt.

Das Gericht betonte, dass vom Abstellen von Fahrzeugen in Bereichen, in denen das Parken nicht zulässig ist, eine negative Vorbildwirkung ausgeht und es beim Parken in einer öffentlichen Grünanlage nicht darauf ankomme, ob andere Verkehrsteilnehmer konkret behindert werden.

Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil v. 17.02.2015, 3 A 78/14