
Absonderungsrecht für Bäckereiinventar festgestellt
Das Landgericht Mühlhausen hatte sich mit einem interessanten Fall zu befassen.Der Kläger hatte seine Bäckereifirma vekauft.Der Käufer war geraume Zeit später in Insolvenz gefallen.Der Insolvenzverwalter verkaufte kurzerhand das neuwertige Inventar aus einer Backfiliale.Dieses Inventar war jedoch der Kläger wirksam sicherungsübereignet gewesen.Das Landgericht hielt die Sicherungsübereignung auch für hinreichend bestimmt.Nun muß der Insolvenzverwalter das veräußerte Inventar wohl im Wege des Schadenersatzes an den Kläger zahlen.
Fazit: Auch Insolvenzverwalter machen Fehler und geraten in die Haftung.
LG Mühlhausen vom 24.05.2022, Az: 6 O 166/20