
Altersdiskriminierung
Bietet ein Arbeitgeber im Rahmen eines Personalabbaus nur Arbeitnehmern, die unter 55 Jahre sind einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung an, so liegt allein darin noch keine Altersdiskriminierung. Gerade älteren Arbeitnehmern soll der Verbleib im Arbeitsleben ermöglicht werden.
Fazit: Nicht jede Altersregelung stellt eine unmittelbare Benachteiligung wegen Alters dar. Damit ging der jetzt 61- jährige Kläger leer aus.
BAG vom 25.02.2010-6 AZR 911/08