
Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen
Der Kläger klagte auf Weiterbeschäftigung über das 65.Lebensjahr hinaus. Der Arbeitgeber verweigerte die Weiterbeschäftigung unter Berufung auf eine im Betrieb bestehende Betriebsvereinbarung. In dieser Betriebsvereinbarung stand, daß das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch endet. Das BAG hielt diese Klausel für wirksam.
Fazit: Nicht jede Altersregelung ist altersdiskriminierend
Die Entscheidung des BAG vom 05.03.13 -1AZR 417/12 – finden Sie hier: