Anspruch auf Eintragung in Lehrlingsrolle bei der IHK

Nur Berufsausbildungsverträge,die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen,sind in die Lehrlingsrolle aufzunehmen. Nach dem Berufsausbildungsgesetz ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber dürfen zwar die tarifliche Höhe unterschreiten,jedoch nicht mehr als 20 Prozent.

Fazit : Mit dieser Begründung(zu niedrige Vergütung) lehnte eine IHK  eine Eintragung ab und bekam Recht.

OVG Berlin-Brandenburg 29.09.2009   1 N 76.08