
Auch Tiere haben Bedürfnisse
Der Kläger führte den jungen Hund einer Freundin aus. Dem Hund überkam auf dem Parkplatz eines Restaurants ein allzu tierisches Bedürfnis. Die Folge war ein Hundhaufen und eine handfeste Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Restaurantbesitzer und dessen Vater. Nach Vollendung des Geschäftes, forderten die Beklagten den Kläger auf, den Hundehaufen des Hundes zu beseitigen. Der Kläger entfernte sich und wurde von den Beklagten begleitet, die weiter die Beseitigung des Haufens einforderten. Die weitere Auseinandersetzung eskalierte und gipfelte in einer tätlichen Auseinandersetzung, nachdem der Kläger die Beklagten beleidigte. Das weitere Geschehen stand zwischen den streitenden Parteien im Streit.
Nach umfangreicher Beweisaufnahme kam das Amtsgericht Augsburg (Urteil, Az. 72 C 3841/16) zu dem Ergebnis, dass der Kläger zunächst die Beklagten beleidigte und sodann den Restaurantbesitzer in den Schwitzkasten nahm und dabei verletzte. Der Vater hat nach den Feststellungen des Gerichts dann aus Nothilfe den Kläger geschlagen.
Das Amtsgericht Augsburg verurteilte daher den Kläger zur Zahlung von 500,00 EUR Schmerzensgeld an den Restaurantbesitzer und wies die Klage des Klägers gegen Sohn und Vater ab.