Aufregung um das Kindergeld!

Ab 2016 müssen Eltern beim Kindergeldantrag der Familienkasse ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer und auch die ihres Kindes angeben. Dies ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld, welche eine doppelte Auszahlung verhindern soll. Die Behörden informieren die Eltern nicht über die Änderung. Daher kommt es derzeit zu panikartigen Zuständen bei „WhatsApp & Co.“, jedoch völlig unnötig.

Richtig ist, dass die Eltern diese Nummern schriftlich bei der Familienkasse angeben müssen. Es gibt aber eine Übergangfrist für das gesamte Jahr 2016, in welcher die Nummern nachgereicht werden können. Die Familienkassen werden im Laufe des kommenden Jahres auch die Familien anschreiben, von denen noch nicht die vollständigen Daten vorliegen. Daher muss in den meisten Fällen im Moment nichts veranlasst werden.

Erst wenn bis 2017 die Steuer-Identifikationsnummer nicht vorliegt, kann es zur Unterbrechung der Kindergeldzahlung kommen. Da ohne Vorlage der Nummer die gesetzliche Grundlage für die Zahlung des Kindergeldes fehlt, kann die Zahlung rückwirkend zum 01. Januar 2016 aufgehoben werden. Dann drohen Rückzahlungen.

Die sog. Steuer-IdNr (nicht verwechseln mit der Steuernummer!) hat das Finanzministerium seit 2008 für alle Bundesbürger eingeführt und mitgeteilt. Man findet sie auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung seines Arbeitgebers und auf dem Einkommenssteuerbescheid. Wer seine Steuer-IdNr oder die seines Kindes nicht mehr findet, kann diese hier über das Online-Formular erneut anfordern:

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html

Die Familienkasse bietet auch eine kostenlose Service-Rufnummer an, unter der man sich montags – freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr informieren kann: 0800 4 5555 30.