
Ausgleichsanspruch nach Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung des anderen Partners (hier: Wohnhaus) mit geschaffen wurde, ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB in Betracht (im Anschluss an BGH in NJW 2008, 3277 und NJW 2008, 3282). Zur Bemessung der Höhe eines solchen Ausgleichsanspruchs führt das KG aus.
KG Berlin Urt. v. 8.10.2009 – 8 U 196/07