Briefe waren zu teuer

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht haben entschieden, dass die Deutsche Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 überteuerte Entgelte verlangte. Die Genehmigung der Bundesnetzagentur sei rechtswidrig gewesen. Die Entscheidung an sich wäre schon wegen der streitigen Jahre und der überschaubaren Rückfordrungsmöglichkeiten nicht unbedingt relevant. Interesant sind die Ausführungen aber deshalb, weil das Bundesverwaltungsgericht zum ersten Mal ein Klagerecht für jedermann gegen die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Entgelte festlegt. Bis dato wurde das von den unteren Instanzen verneint. Mal sehen wieviele Klage bei der nächsten Gebührenerhöhung folgen werden.

zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05. August 2015 (BVerwG 6 C 8.14; BVerwG 6 C 9.14; BVerwG 6 C 10.14)