
Bundestag reformiert das Sorgerecht für unverheiratete Väter
Am 31.01.2013 verabschiedete der Bundestag die Gesetzesreform zum Sorgerecht für unverheiratete Väter. Danach können unverheiratete Väter künftig – notfalls auch gegen den Willen der Kindesmutter – das volle Sorgerecht für ihre Kinder ausüben. Ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter soll den Vätern nur noch verwehrt werden, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt ist.
Inhalt der Neuregelung ist, dass zwar mit der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht erhält. Allerdings kann der Vater beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Äußerst sich die Mutter innerhalb einer Sechswochenfrist nicht zu dem Antrag oder trägt sie lediglich Gründe vor, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, wird das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren beschlossen.
Der Bundesrat kann die Reform zwar verzögern, jedoch nicht verhindern. Die Neuregelung, die auch für sog. Altfälle gilt, soll voraussichtlich im Sommer 2013 in Kraft treten.
Die Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/SorgeUmgangsrecht/_node.html