
Betriebsrat und Leiharbeit
27.09.11 - Rechtsanwalt Thomas FickMit einer intereßanten Entscheidung stärkt das BAG die Rechte des Betriebsrates beim Einsatz von Leiharbeitnehmern. Der Betriebsrat kann die innerbetriebliche Außchreibung von Arbeitsplätzen verlangen,die vom Arbeitgeber dauerhaft( 1 Jahr ) mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.BAG vom 01.02.11-1 ABR 79/09
Mitteilung in eigener Sache 1/2011
5.01.11 - Rechtsanwalt Thomas FickWir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Alexander Heinz zur Verleihung des zweiten Fachanwaltstitels Fachanwalt für Versicherungsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen
Unterhaltspflicht nach Abbruch des Studiums
6.09.10 - Rechtsanwalt Thomas FickEin Kind hat auch nach Abbruch eines Studiums in der Zeit in der es keine Ausbildung absolviert, einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn es seine Verpflichtung, die von ihm anvisierte Ausbildung zielstrebig und planvoll aufzunehmen und durchzuführen, nicht nachhaltig verletzt hat. Im vorliegenden Fall hat sich die volljährige Tochter 10 Monate nach Abbruch des Studiums intensiv um ein neues Ausbildungsverhältnis bemüht und während dieser Zeit Unterhalt zu beanspruchen.
Erlöschen des Ausgleichsanspruches des Handelsvertreters
15.03.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDie Zahlung eines Ausgleichsanspruches nach §89b HGB muß unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles der Billigkeit entsprechen. Eine vertragswidrige Konkurrenztätigkeit während des Vertrages führt zu einer Minderung des Anspruches. OLG Rostock vom 04.03.09-1U 57/08
Selbständige und Versicherungspflicht
16.02.10 - Rechtsanwalt Thomas FickAlle Selbständigen, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung beantragen § 7 SGB 6.Buch. Der Antrag muß innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Selbständige können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens den sogenannten Regelbeitrag zahlen, der im Jahr 2009 monatlich 501,48 Euro West und 424,87 Euro Ost beträgt. Achtung: In den ersten drei Jahren des Beginns der selbständigen Tätigkeit kann der hälftige Regelbeitrag gezahlt werden.
Mehrere geringfügige Beschäftigungen
15.02.10 - Rechtsanwalt Thomas FickEinem Arbeitnehmer ist es möglich mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander auszuführen. Die Entgelte aus den Tätigkeiten werden zusammengerechnet.Solang die Grenze von 400 Euro monatlich oder 4800 Euro jährlich nicht überschritten wird besteht nach wie vor keine Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer. Nach Überschreitung der Grenzen entsteht volle Sozialversicherungspflicht.
Anwesenheitsprämie
8.01.10 - Rechtsanwalt Thomas FickBei einer Anwesenheitsprämie als Sonderzahlung honoriert der Arbeitgeber ein hohe Anwesenheit des Arbeitnehmers mit geringen Fehltagen.So kann beispielsweise auch die Weihnachtsgeldzahlung fehlzeitabhängig vereinbart werden.Eine Kürzung der Weihnachtsgeldzahlung wegen hoher Fehlzeiten ist dann möglich.Wichtig ist aber ,daß es sich um eine Sondervergütung handelt.Beispielsweise kann vereinbart werden,daß die Anwesenheitsprämie je um 1/60 pro Fehltag gekürzt wird.
Entschädigung wegen Diskriminierung
5.01.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDie unzulässige Diskriminierung wegen Schwerbehinderung wird sehr weit gefaßt.Auch bei Gesundheitsfragen im Einstellungsgespräch kann dies gefährlich sein. Wird aus den Fragen eine Behinderung vermutet und deshalb eine Einstellung abgelehnt, kann eine Entlassungsentschädigung nach §7 Abs.1 AGG fällig werden BAG vom 17.12.2009-8AZR 670/08
Mangelfolgeschaden und Privatgutachten
29.12.09 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Kläger nahm die Beklagte auf Schadenersatz in Anspruch wegen eines behaupteten Mangelfolgeschadens. Die beschädigten Gehäuse waren zwischenzeitlich verschrottet. Zu Beweiszwecken legte der Kläger im Prozeß ein Privatgutachten eines Sachverständigen vor. Dies lies das Thüringer Oberlandes jedoch zur Beweisführung nicht ausreichen. Thüringer Oberlandesgericht Urteil vom 12.11.2009 -9 U 536/08
Weiteres Schmerzensgeld trotz außergerichtlichem Vergleich
13.12.09 - Rechtsanwalt Thomas FickEin bei einem Verkehrunfall Geschädigter kann trotz außergerichtlicher Abfindungs- und Vergleichsvereinbarung weiteres Schmerzensgeld verlangen. Bei mehrdeutiger Auslegung des Vertragstextes, trägt die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Beweislast für das Vorliegen einer umfassenden außergerichtliche Abfindungsregelung. OLG Jena Beschluss v. 17.11.2009, 9 U 583/08 vorausgehend LG Mühlhausen