
Wegerecht / Notwegerecht können bei Nichtgebrauch erlöschen
13.12.09 - Rechtsanwalt Thomas FickEin im Grundbuch eingetragenes Wegerecht kann erlöschen, wenn der Anspruch auf Beseitigung der die Grunddienstbarkeit hindernden Anlagen gem. § 1028 BGB verjährt ist (dessen Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis). Dies kann sogar zum Ausschluss der Duldung eines Notwegerechtes gem. § 918 Abs. 1 BGB führen. LG Mühlhausen Urt. v. 29.04.2008, 2 S 212/07 LG Mühlhausen Beschluss v. 15.09.2009, 2 S 80/09