
Gesetzliche Neuregelungen zum 01.05.2015
29.04.15 - Rechtsanwältin Petra Rost– Immobilienanzeigen müssen Energiekennzahlen enthalten. Seit Mai 2014 müssen neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala reicht von “A+” (“energetisch sehr gut”) bis “H” (“energetisch sehr schlecht”). Das gilt auch für Immobilienanzeigen: Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes sind dort Pflicht. Neu ab dem 01.05.2015 ist: Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, handeln ordnungswidrig. Sie müssen mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Rechtsgrundlage ist die Novelle der Energieeinsparverordnung vom Mai 2014. – Die “Assistierte Ausbildung” kommt. Mit der “Assistierten Ausbildung” werden benachteiligte junge Menschen über ihre gesamte Ausbildungszeit an einem betrieblichen Ausbildungsplatz flexibel und individuell gefördert. Sie erhalten zum Beispiel Unterstützung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Das hilft auch den Ausbildungsbetrieben. Agenturen für Arbeit und Jobcenter bieten die “Assistierte Ausbildung” erstmals ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 an. Die gesetzliche Grundlage dafür tritt am 01.05.2015 in Kraft. –Ausbildungsbegleitende Hilfen. Wenn nötig, erhalten junge Menschen ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Auszubildende bekommen beispielsweise Unterstützung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Es ist auch möglich, die Fachtheorie zu vertiefen. Außerdem gibt es eine sozialpädagogische...
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Rechtsanwaltsfachangestellte(r)/Rechtsfachwirt(in) gesucht
29.04.15 - Rechtsanwältin Petra RostWir suchen ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in als Rechtsfachwirt/in bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte/n zur unbefristeten Anstellung in Vollzeit oder Teilzeit in unserer Kanzlei. Wir bieten Ihnen attraktive Arbeitsbedingungen in einem sehr guten Team. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail an: p.rost@fhr-anwaelte.de oder per Post an FHR-Rechtsanwälte, Thälmannstraße 4, 99974 Mühlhausen, Tel. 03601-85123
Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge
12.04.15 - Rechtsanwältin Petra RostDie Bundesregierung hat am 25.03.2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 01.01.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 01.07.2016 anheben soll. Das geplante Gesetz erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, hebt die Bundesregierung das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 an. Außerdem steigt der Kinderzuschlag ab dem 01.07.2016. Steuervorteile Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.354 Euro und steigt 2015 um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro. Er stellt sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht besteuert. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro und steigt 2015 um 144 Euro und 2016 um weitere 96 Euro. Mit dem Kinderfreibetrag sichert die Bundesregierung die angemessene Versorgung von Kindern. Eltern können wählen, ob sie den Kinderfreibetrag oder das staatliche Kindergeld in Anspruch nehmen. Kindergeld und Kinderzuschlag. Außerdem erhöht die Bundesregierung das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015...
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Keine Rücktritt vom Kauf bei Bagatellmängeln
24.02.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykUnter welchen Voraussetzungen der Käufer einer mit Mängeln behafteten Sache leben muss, hat der Bundesgerichtshof mit einer einfachen Berechnungsmöglichkeit entschieden. Hat die Kaufsache einen behebbaren Mangel und beträgt der Reparaturaufwand zur Behebung des Mangels weniger als 5 % des Kaufpreises, kann der Käufer die Sache regelmäßig trotz mehrerer fehlgeschlagener Reparaturversuche nicht an den Händler zurückgebe und den Kaufpreis verlangen. Die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag ist bei Unterschreiten dieser “5-Prozent-Hürde” ausgeschlossen, denn das Gesetz erfordert für den Rücktritt einen erheblichen Sachmangel. Klargestellt werden muss, dass der Händler dennoch zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist. Kann der Händler den Mangel nicht beheben, kann der Käufer zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.05.2014 – VIII ZR 94/13)
Keine Gebühren für eine Papierrechnung
4.11.14 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDer Bundesgerichtshof hat auf Klage eines Verbrbaucherschutzvereines zwei häufig in Mobilfunkverträgen vorzufindende Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Mobilfunkanbieter dürfen demnach für die Zusendung einer Papierrechnung keine zusätzliche Gebühr beanspruchen, solange der Anbieter sein Produkt nicht ausschließlich über das Internet anbietet. Damit dürften bei allen großen Mobilfunkanbietern entsprechende Klauseln unwirksam sein, da diese über einen Vertrieb durch Ladengeschäfte verfügen. Es spielt auch keine Rolle, dass die Rechnungen bsp. elektronisch auf einem Kundenportal gespeichert werden, da dies die Nutzungsmöglichkeit für Nutzer erschwert. Weiterhin beanstandeten die Richter eine Pfandklausel, wonach der Kunde nach Kündiung des Vertrages rund 30,00 EUR zahlen solle, wenn er die SIM-Karte nicht oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder nicht in einwandfreiem Zustand zurücksendete. Der klagende Verbraucherschutzverein konnte nämlich nachweisen, dass der Mobilfunkanbieter die alten SIM-Karten entsorgt. Ein pauschaler Schadenersatz, den das Pfand letztlich darstellte, durfte daher nicht gefordert werden. zum Urteil des BGH vom 09. Oktober 2014, Az.: III ZR 32/14
Eine posttraumatische Belastungsstörung 10 Jahre nach einem Arbeitsunfall?
29.10.14 - Rechtsanwältin Petra RostDas Bayerisches Landessozialgericht hat unter dem 04.08.2014 (Aktenzeichen: L 2 U 4/11) die Anerkennung einer Posttraumatische Belastungsstörung als Folge eines zehn Jahre zurückliegenden Arbeitsunfalls verneint. Ein Pilot, der erst über zehn Jahre nach einer Notlandung aus psychischen Gründen fluguntauglich wurde, hat keine verzögerte Posttraumatische Belastungsstörung. Der Rettungshubschrauber-Pilot war 1994 wegen eines Maschinendefektes zu einer Notlandung gezwungen. Alle Hubschrauber-Insassen blieben körperlich unverletzt. Der Pilot wurde fluguntauglich aus psychischen Gründen – allerdings erst im Jahr 2005. Ein Jahr danach begehrte er rückwirkend eine Verletztenrente wegen des Arbeitsunfalles 1994. Die Berufsgenossenschaft erkannte einen Arbeitsunfall an, lehnte aber die Verletztenrente ab. Eine Verletztenrente erhalten Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge Arbeitsunfalles dauerhaft gemindert ist. Der Gesundheitsschaden muss ursächlich auf den Unfall zurückzuführen sein, was nicht der Fall sei. Das LSG München hat die Klage auf Verletztenrente abgewiesen. Es liege keine verzögerte PTBS vor. Eine wesentliche Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma verbunden sind, sei nicht ersichtlich. Denn der Kläger sei bis 2005 dienstlich und immerhin noch bis 2000 privat geflogen. Das widerspreche der PTBS-typischen Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma in Verbindung stehen.
Nachteile bei der 0% Finanzierung
5.10.14 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDie in der Werbung viel beworbene Null-Prozent-Finanzierung birgt neben scheinbar günstigen Konditionen auch einige Nachteile, über die sich Verbraucher vor Abschluss des Darlehensvertrages im Klaren sein müssen. Einen solchen gravierenden Nachteil bestätigte jüngst der Bundesgerichtshof in einer für Verbraucher nachteiligen Entscheidung. Wer Waren auf Basis einer 0% Finanzierung kauft, muss den Kredit auch nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag an die Bank zurückzahlen. Die bei einer regulären Finanzierung bestehenden Rechte sind dann nicht gegeben. Der Kunde kaufte in einem Baumarkt Türen für rund 6.500,00 EUR, die er bei einer Bank mit 0% finanzierte. Wie üblich wurde der Kreditvertrag im Baumarkt unterzeichnet. Die Bank überwies den Kaufpreis direkt an den Baumarkt. Es stellte sich später heraus, dass die Türen derart mangelhaft waren, dass der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten konnte. Nun kam es so, dass der Baumarkt den Kaufpreis nicht erstattete, aber zugleich die Bank die Tilgung des Kredites beanspruchte. Gegenüber der Forderung der Bank versuchte der Kunde erfolglos ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Rücktritts vom Kaufvertrag geltend zu machen. In allen Instanzen war der Kunde mit diesem Ansinnen unterlegen. Er muss weiterzahlen. Die Richter bestätigten...
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Mitteilung in eigener Sache
30.09.14 - Rechtsanwalt Thomas FickWir haben uns personell und fachlich verstärkt. Ab dem 01.10.2014 ist Frau Rechtsanwältin Susan Wittig in unserer Kanzlei im Bereich Handels- und Gesellschaftsrechtsowie Arbeitsrecht tätig. Zum Profil
Mitteilung in eigener Sache
28.09.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzAb dem 01.10.2014 haben wir unsere langjährige Mitarbeiterin Rechtsanwältin Petra Rost Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin (DAA) als Gesellschafterin in unsere Sozietät aufgenommen. Wir führen ab sofort den Namen Thälmannstraße 4, 99974 MühlhausenTel. 03601/85123www.fhr-anwaelte.de
Mithören gilt nicht
1.09.14 - Rechtsanwalt Alexander LamczykIn einem Verfahren vor dem Amtsgericht München versuchte ein Lieferant von Wild einen angeblich telefonisch abgeschlossenen Kaufvertrag mit einem Gaststättenbetreiber damit zu beweisen, dass er eine heimliche Mithörerin als Zeugin für seine Version präsentierte. Das heimliche Mithören eines Telefonats verstößt aber gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners, der von der Zuhörerin nichts weiß. Konsequenz der Heimlichkeit war hier jedenfalls die Unverwertbarkeit der Zeugenaussage. Der Lieferant blieb letzten Endes beweisfällig für seine Version vom Vertragsschluss. Die Klage wurde daher abgewiesen. Das Amtsgericht München folgt mit der jüngsten Entscheidung konsequent den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2002, wonach das heimliche Mithören Dritter zu einem Beweisverwertungsverbot der Zeugenaussage führt. Ganz im Regen steht man in solchen Fällen aber nicht. Falls andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen, bieten sich nach Auffassung der Karlsruher Richter die Anhörung oder die Parteivernehmung beider Gesprächspartner des Telefonats an. Im Übrigen kann man die spätere Verwertung der Zeugenaussage dadurch sichern, dass man das Mithören oder Lautstellen offen legt und der andere damit einverstanden ist. Am sichersten sind aber immer noch schriftliche Bestätigungen über den Inhalt des Telefonats. zur...
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