Muß der Arbeitgeber über eine Entgeltumwandlung nach §1a BetrAVG aufklären ?

6.04.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Nach Beendigung des Arbeitsverhälnisses klagte ein Arbeitnehmer auf Schadenersatz, weil sein Arbeitgeber nicht über die Möglichkeit einer Engeltumwandlung nach § 1a Betriebliche Altersvorsorgegesetz informiert habe. Nach 1a Abs.1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicheung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Sowohl die Vorinstanzen als auch das BAG wiesen die Schadenersatzklage ab. Weder aus § 1a noch aus der allgemeinen Fürsorgepflicht ergebe sich eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Fazit: Schon während des Arbeitsverhältnisses sollte der Arbeitnehmer seine Ansprüche auf Entgeltumwandlung beim Arbeitgeber geltendmachen. Ein Nachtreten wie im Fall hilft nicht. BAG vom 21.01.2014 –3 AZR 807/11–


Abgrenzung Arbeits- und Werkvertrag

14.11.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die Parteien stritten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsvertrag oder ein Werkvertrag besteht. Der Kläger war seit 2005 mit kurzen Unterbrechungen mit einem als “Werkvertrag” überschriebenen Vertrag für einen öffentlichen Arbeitgeber tätig. Er arbeitete regelmäßig zwischen 07.30-17.00 Uhr im einem Büro und bekam einen PC gestellt, in den er sich einloggen durfte. Dem Kläger war gestattet eine Vergütung von 31.200,00 Euro inkl. Ust. nach Abschluß bestimmter Abschnitte in Einzelbeträgen von 5.200 Euro abzurechnen. Alle 3 Instanzen sahen hierin bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände ein Arbeitsverhältnis wegen der persönlichen Abhängigkeit. Fazit: Eine wichtige Entscheidung um gegen den zunehmenden Mißbrauch von Werkverträgen vorzugehen. BAG vom 25.09.13 -10 AZR 282/12 –


Betriebsbedingte Kündigung-freier Arbeitsplatz im Ausland

24.09.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die Beklagte hat in ihren Textilbetrieb in Nordrhein-Westfalen die Endfertigung eingestellt. Die Endfertigung sollte ab Juni 2011 ausschließlich im Werk in Tschechien erfolgen. Der seit 1984 bei der Beklagten beschäftigten Klägerin wurde betriebsbedingt gekündigt. In ihrer Kündigungsschutzklage berief sich die Klägerin darauf, daß ihr die Beklagte eine Weiterbeschäftigung in Tschechien hätte anbieten müssen. Das Bundesarbeitsgericht sah diese Verplichtung für den Arbeitgeber nicht. Fazit: Hoffentlich wird mit dieser Entscheidung nicht Produktionsverlagerungen aus Deutschland heraus Tür und Tor geöffnet. BAG Urteil vom 29.08.2013 -2 AZR 809/12 Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16875&pos=0&anz=52&titel=Betriebsbedingte_K%FCndigung_-_freier_Arbeitsplatz_im_Ausland


Auskunftsanspruch für abgelehnten Stellenbewerber ?

2.05.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die 1961 in der Russischen SSR geborene Klägerin hatte sich auf eine Stelle als Softwareentwickler-/in beworben. Der Betrieb hatte jemanden anderen eingestellt. Der beklagte Betrieb teilte ihr auf Anfrage nicht mit ,wer eingestellt wurde und welche Kriterien für die Einstellung maßgeblich waren.Sie sah sich daraufhin wegen ihres Alters,ihrer Herkunft und ihres Geschlechtes diskriminiert.Sie klagte auf eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.Die Klage blieb ohne Erfolg, da keine ausreichenden Indizien für eine Diskriminierung  dargelegt werden konnten. Fazit: Die Verweigerung jeglicher Information  hat das BAG noch für berechtigt angesehen. BAG vom 25.04.2013 -8 AZR 287/08


Kündigung wegen Kirchenaustritts

29.04.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Seit 1992 war der Kläger als Sozialpädagoge beim Caritasverband beschäftigt.Der Kläger trat wegen der zahlreichen Mißbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen aus der Katholischen Kirche aus.Der Caritasverband kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis.Das Bundesarbeitsgericht hielt jetzt die Kündigung für berechtigt. Nach Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 137 Abs.3  Satz 1 der Weimaer Reichsverfassung verwalte jede Religionsgemeinschaft innerhalb der  Schranken der geltenden Gesetze ihre Angelegenheiten selbst.Nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes stellt der Kichenaustritt eine schwere Loyalitätsverletzung dar. Fazit: Eine Diskriminierung wegen der Religion sah das Gericht nicht. BAG vom 25.04.2013 -2 AZR 579/12


Vergütung von Fahrzeiten- auswärtige Arbeitsstelle-

15.04.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

In einer aktuellen Entscheidung befaßt sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage der Vergütung der Arbeitszeit beim Fahren zu auswärtigen Arbeitsstellen. Derartige Fahrten sind primär fremdnützige, den betrieblichen Belangen des Arbeitgebers dienende Tätigkeit. Damit sei die Tätigkeit “Arbeit”. Mit der Einordnung sei jedoch noch nicht geklärt, wie sie zu vergüten ist. Das Gericht wollte hierfür nicht den “normalen” Stundenlohn heranziehen, auch im einschlägigen Lohntarifvertrag fand sich keine konkrete Höhe des Fahrzeitenlohnes. Der Kläger hätte hier wohl einen konkreten angemessenen Lohn benennen müssen, der etwas unterhalb des normalen Stundenlohns liegt. Fazit: Der Kläger erhielt hier vom BAG zwar Steine statt Brot, da seine Klage abgewiesen wurde. Das Gericht gibt aber die Richtung vor und sieht dem Grunde nach einen Lohnanspruch. BAG vom 12.12.2012 5 AZR 355/12 http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=16538   


Schulbuchkosten müssen Lehrern erstattet werden

18.03.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Der Kläger ist beim beklagten Land als Lehrer angestellt. Er verlangte zunächst die Bereitstellung eines Buches für den Mathematikunterricht in der 5.Klasse. Dies wurde ihm vom Land nicht bereitgestellt. Es wurde auch nicht für die Schulbibliothek angeschafft. Daraufhin kaufte er das Buch für 14,36 Euro und verklagte seinen Arbeitgeber. In dritter Instanz gab ihm jetzt das Bundesarbeitsgericht Recht. Der Aufwendungsersatzanspruch folgt aus § 670 BGB. Das Argument, dass der Lehrer einen steuerrechtlichen Werbekostenanspruch habe, ließ das Gericht nicht zu. Fazit: Damit können mehr aktuelle Sachmittel erzwungen werden. Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.03.2013 – 9 AZR 455/11 – finden Sie unter folgendem Link: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16520&pos=4&anz=20&titel=Aufwendungsersatz_f%FCr_den_Erwerb_eines_Schulbuchs


Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen

15.03.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Der Kläger klagte auf Weiterbeschäftigung über das 65.Lebensjahr hinaus. Der Arbeitgeber verweigerte die Weiterbeschäftigung unter Berufung auf eine im Betrieb bestehende Betriebsvereinbarung. In dieser Betriebsvereinbarung stand, daß das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch endet. Das BAG hielt diese Klausel für wirksam. Fazit: Nicht jede Altersregelung ist altersdiskriminierend Die Entscheidung des BAG vom 05.03.13 -1AZR 417/12 – finden Sie hier: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16505&pos=1&anz=15&titel=Altersgrenzen_in_Betriebsvereinbarungen


Betriebsrat und Leiharbeitnehmer

14.03.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

14 Arbeitnehmer eines Betriebes hatten die Betriebsratswahl mit der Begründung angefochten, daß neben den 879 Mitarbeitern der Stammbelegschaft regelmäßig auch 292 Leiharbeitnehmer beschäftigt seien. Der Wahlvorstand hatte die Leiharbeitnehmer bei der Wahl nicht berücksichtigt, so daß anstelle eines Betriebsrates mit 13 Mitgliedern ein Betriebsrat mit 15 Mitgliedern hätte gewählt werden müssen. Mit den Leiharbeitnehmern lag die Betriebsgröße nämlich bei 1001-1500 Arbeitnehmern. Fazit: Das BAG hat also in einer weiteren Entscheidung die Rechte von Leiharbeitern gestärkt. Die Entscheidung des BAG vom 13.03.2013 – 7 ABR 69/11 – finden Sie hier: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16535&pos=2&anz=20&titel=Leiharbeitnehmer_z%E4hlen_im_Entleiherbetrieb


Reisekostenerstattung für Klassenfahrt

14.12.12 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Das Bundesarbeitsgericht macht in einer aktuellen Entscheidung Schluß mit der jahrelangen Verzichtspraxis der Schulämter.Eine Lehrerin einer Gesamtschule in NRW klagte ihren Anspruch auf Reisekostenerstattung bis zum BAG durch.Das beklagte  Land berief sich auf eine von der Lehrerin unterzeichnete Verzichtserklärung auf Reisekosten.Das Land hatte aber die Klassenfahrt erst genehmigt, nachdem die Lehrerin die Verzichtserklärung unterzeichnet hatte. Mit dieser Handhabung verstößt das Land NRW gegen die Fürsorgepflicht als öffentlicher Arbeitgeber. Fazit: Richtig so, mit dieser Entscheidung werden Schulen insgesamt gestärkt. BAG vom 16.10.2012- 9 AZR 183/11