Auch dieses Jahr waren wir dabei

8.05.18 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

und haben nicht nur etwas für unsere Gesundheit getan, sondern zugleich das Kinderhospiz Mitteldeutschland mit der erlaufenen Spende unterstützt.


Verantwortlichkeit eines Reiseportals für Reiseangaben

23.04.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Ein Reiservermittler darf seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen. Das hat das OLG München entschieden. Das Reiseportal hatte in seinen Geschäftsbedingungen unter der Überschrift “Haftungsbeschränkungen” darauf verwiesen, dass die Angaben zu den vermittelten Reiseleistungen ausschließlich auf Informationen der Leistungsträger beruhen. Sie stellten keine eigenen Zusagen des Vermittlers gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Das Gericht hat klargestellt, dass sich Vermittler nicht völlig von der Haftung für falsche Angaben freizeichnen können. Wenn der Vermittler zum Beispiel aufgrund von Kundenbeschwerden weiß, dass die Hotelbeschreibung des Reiseveranstalters nicht stimmt, muss er die Angaben korrigieren. Er kann sich nicht darauf berufen, dass immer nur der Reiseveranstalter verantwortlich ist. Die Klausel ist nach Auffassung des OLG München so auszulegen, dass Kunden gegen den Vermittler keinerlei Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben zu den vermittelten Reisen geltend machen können. Ein solch genereller Haftungsausschluss sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar.


Der unerwünschte Bürohund – Antrag abgelehnt!

21.03.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Der Antragsteller hatte beantragt im Eilverfahren vorläufig seiner Kollegin unbefristet zu untersagen ihren Rauhhaardackel in die gemeinsamen Büroräume mitzubringen und ihr für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000€ anzudrohen.Der Eilanntrag wurde vom Amtsgericht München (Az. 182 C 20688/17) abgelehnt! Der Antragsteller trug vor, dass seit September 2017 der neu angeschaffte etwa 6 Monate alte Rauhhaardackel täglich mitgebracht werde, ohne dass die Kollegin hierfür auch nur um Erlaubnis gefragt habe. Der Hund halte sich zwar überwiegend im Büroraum der Kollegin auf, folge dieser aber in Gemeinschaftsräume wie den Empfang, das Kopierzimmer oder die Küche bzw. werde von dieser dorthin getragen. Bei der Vornahme von Dienstgeschäften liege der Hund im Dienstzimmer hinter der Kollegin auf dem Stuhl, auf dem später auch wieder der Antragsteller Platz nehmen müsse. Der Antragsteller möge, wie auch einige der Büromitarbeiter, aufgrund eigener schlechter Vorerfahrungen keine Hunde, insbesondere nicht deren Geruch.  Der mitunter bellende Hund beeinträchtige die Außenwirkung der Firma. Die zuständige Richterin am Amtsgericht München  sah keinen Grund zu einer Eilentscheidung. “Es liegt keine Dringlichkeit im Sinne einer objektiv begründeten Besorgnis vor, dass...

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Hundehalter haftet für Hundebiss

12.03.18 - Rechtsanwältin Petra Rost

  Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 08.11.2017 Aktenzeichen: 9 U 48/17 Quelle: juris Logo festgestellt, dass ein Hundehalter nach der Tierhalterhaftung schadensersatzpflichtig ist, wenn sein auf einer Feier freilaufender Hund einen Gast, der sich lediglich zu ihm herunterbeugt, ins Gesicht beißt. Die Klägerin war bei einem Bekannten in Osnabrück zur Feier seines 75. Geburtstages eingeladen. Dort lief ein Hund, den der Bekannte drei Wochen vorher aus einem Tierheim in Rumänien mitgebracht hatte, frei herum. Der Hund biss der Klägerin ins Gesicht, als sie sich zu ihm herunterbeugte. Sie erlitt schmerzhafte Biss,- Riss- und Quetschwunden, musste notärztlich behandelt werden und wurde mehrfach operiert. Später verklagte sie ihren Bekannten auf Schadensersatz. Dieser lehnte jede Verantwortung ab. Die Frau hätte auf eigene Gefahr gehandelt und den Hund begrüßt. Dabei sei sie ausdrücklich darum gebeten worden, dem Hund kein Leckerli zu geben und ihn nicht anzufassen. Zumindest treffe sie ein erhebliches Mitverschulden. Das LG Osnabrück hatte den Mann zu vollem Schadensersatz verurteilt. Die Berufung des Tierhalters wurde nach entsprechendem Hinweis des OLG Oldenburg zurückgenommen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat sich mit dem...

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Kein Nutzungausfallersatz bei defektem Fernsehkabelanschluss

5.03.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

So entschied jedenfalls das Amtsgericht München (Urteil vom 24.10.2017 – 283 C 12006/17). Was war geschehen? Der Kläger hatte mit der Beklagten einen Vertrag über die Bereitstellung Kabelanschlusses. Seit dem 13.02.2017 war kein Fernsehempfang über die Beklagte mehr möglich. Die Beklagte nutzte das “OPAL-Netz” der Telekom, welches von dieser abgeschaltet wurde und nicht weiter betrieben wird. Der Kläger verlangte nunmehr 1.600,00 EUR Nutzungsausfall. Er vertrat die Auffassung, dass die Beklagte – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nutzungsausfall im Falle eines Internetanschlusses – auch im Falle des allein streitgegenständlichen Fernsehanschlusses zur Zahlung von Schadenersatz wegen Nutzungsausfalls verpflichtet sei, welcher mit 50,00 € je Tag anzusetzen sei. Bei 32 Tagen seien das insgesamt 1.600,00 €. Ein anderweitiger Fernsehempfang sei erst ab dem 17.03.2017 möglich gewesen. Das Amtsgericht München sah keinen Anspruch auf Schadensersatz aus Nutzungsausfall. Entschädigung für Nutzungsausfall sei lediglich dann zu gewähren, wenn es um den Entzug von Lebensgütern geht, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist. Anders als der Komplettausfall eines Internetanschlusses wirke sich der Ausfall eines reinen Fernsehkabelanschlusses als solcher nicht signifikant auf die...

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Mieter verstorben und kein Erbe in Sicht

2.03.18 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Vor dieser Situation können Vermieter stehen. Was also tun, wenn der eigene Mieter verstorben ist und die Erben entweder unbekannt sidn oder aber die Erbschaft ausgeschlagen haben. Die Situation mag solange gut gehen, wie die Mieten noch noch Konto eingezogen werden können. Problematisch wird es spätestens bei Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen oder zurückgegebenen Lastschriften aufgrund nicht mehr gedeckter Konten. Einfach räumen darf der Vermieter die Wohnung nämlich nicht. Die Kündigung und beräumung der Wohnung ist allein Aufgabe der (unbekannten) Erben.  In diesen Fällen kann eine sog. Nachlasspflegschaft beantragt werden. Bei unbekannten Erben eines verstorbenen Wohnraummieters ist durch das Nachlassgericht gemäß § 1961 BGB eine Nachlasspflegschaft anzuordnen, sofern der Vermieter dies beantragt, um einen Anspruch gegen den Nachlass auf Räumung geltend zu machen. Der Umstand, dass der Mieter vermögenslos war beziehungsweise der Nachlass voraussichtlich dürftig ist, steht dem nicht entgegen. In diesem Sinne hat das Kammergericht Berlin in dem Beschluss vom 02.08.2017 zu Aktenzeichen: 19 W 102/17 den Rechtspfleger beim zuständigen Nachlassgericht zum Handeln angewiesen, der diese gesetzliche Möglichkeit zunächst noch ablehnte.


Streupflicht endet an der Grundstücksgrenze

27.02.18 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Im Januar 2010 stürzte in München ein Mann auf dem glatten Bürgersteig. Die Stadt München war für die Räumung des Gehwegs zuständig, hatte jedoch nur einen 1,20 m breiten Streifen geräumt. Zwischen diesen Passierstreifen und dem Hauseingang, aus welchem der Mann trat, verblieb eine schmale nicht geräumte und gestreute Fläche, auf welcher der Fußgänger zu Fall kam und sich schwer verletzte. Er verklagte die Eigentümerin des Mietshauses auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Wie auch die beiden ersten Instanzen wies der Bundesgerichtshof nun die Klage ab. Die Eigentümerin traf keine Räumpflicht. Dem Kläger sei es zuzumuten gewesen, „mit der gebotenen Vorsicht“ den schmalen, nicht geräumten Streifen des Gehwegs zu überqueren. „Ein oder zwei Schritte hätten dafür genügt“, sagte die Vorsitzende Richterin. Das nicht gestreute Gehwegstück gehöre in den Bereich des „allgemeinen Lebensrisikos“. Es gibt keinen Anspruch auf absolute Sicherheit und den Ausschluss aller Gefahren. Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 21.02.2018 zu Az. VIII ZR 225/16


BGH stärkt Mieterrechte

9.02.18 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gleich in zwei Urteilen die Rechte von Mietern bei ungewöhnlich hohen Energierechnungen gestärkt. Ein Fall betraf ungewöhnlich hohe Heizkosten, im anderen Fall ging es um die überhöhte Stromrechnung.  Der BGH urteilte, dass Mieter im Streit mit Energieversorgern deutlich überhöhte Abrechnungen nicht bezahlen müssen, wenn die “ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers” des Energieanbieters besteht. Wenn der Vermieter klageweise gegen die Mieter vorgeht, muss er seine hohen Forderungen auch beweisen. Wenn sich die Nachzahlungsforderungen jedoch im üblichen Rahmen von einigen Hundert Euro bewegen, müssen Mieter aber auch weiterhin zunächst zahlen und dann notfalls gerichtlich die Überzahlung zurück fordern. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall aus Niedersachsen forderte ein Stromanbieter von einem Rentnerpaar mehr als 9.000 Euro an Stromnachzahlungen. Es soll mehr als 10 mal so viel Strom verbraucht haben wie im Jahr zuvor. Der BGH stellte sich wie zuvor das Oberlandesgericht auf die Seite der Verbraucher. Der Stromanbieter hatte zwar argumentiert, dass der Zähler von einem Gutachter überprüft worden sei, jedoch nicht nachgewiesen, dass die Rentner tatsächlich knapp 32.000 kWh verbraucht hatten. Im anderen Fall sollten Mieter...

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Grenzen des Wegeunfallschutzes

29.01.18 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Nicht jeder beliebige Weg von der Wohnung zur Arbeit unterfällt der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Grenzen des Schutzes zeigt eine aktuelle Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichtes.  Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Wegeunfallversicherung nur dann versichert, wenn der Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. auf dem Rückweg passiert. Verlässt der Versicherte den direkten Weg, ob nun freiwillig oder ausnahmsweise, entfällt der Versicherungsschutz auf diesem Stück der Strecke. Erst nach der Rückkehr auf den direkten Weg lebt der Unfallschutz wieder auf. Im zu entscheidenen Fall verpasste eine Pendlerin ihren eigentlichen Bahnhalt, stieg erst bei der nächsten Station aus und wollte mit dem wartenden Gegenzug zurückfahren. Hierbei verunfallte sie tödlich. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte Ansprüche der Hinterblieben ab. Zu Recht wie nach dem Sozialgericht auch die zweite Instanz bestätigte.  Der Fall wäre nur dann anders behandelt worden, wenn der Um- bzw. Abweg unfreiwillig erfolgt wäre bspw. bei verkehrsbedingten Umleitungen oder außerplanmäßigen Nichthalten des Zuges. zur Pressemitteilung Thüringer Landessozialgericht vom 29. Januar 2018


Strengere Anforderungen an die öffentliche Zustellung einer Klage

8.01.18 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Ist der Aufenthaltsort einer Person unbekannt, kommt eine öffentliche Zustellung der Klageschrift gem. § 185 Ziff. 1 ZPO in Frage. Weil mit einer öffentlichen Zustellung jedoch praktisch der Anspruch der beklagten Partei auf rechtliches Gehör unterlaufen wird, werden an die zuvor bestehenden Nachforschungspflichten der klagenden Partei hohe Anforderungen gestellt. Das OLG Zweibrücken hat diese Pflichten in seinem aktuellen Beschluss vom 08.12.2017 ausführlich dargestellt. Im dortigen Fall wollte der Kläger den Beklagten auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch nehmen. Da  der Beklagte nach Auskunft der Meldebehörde seines letzten Wohnortes keinen inländischen Wohnsitz mehr unterhielt und nach Costa Rica verzogen sei, beantragte der Kläger die öffentliche Zustellung der Klageschrift.  Er hatte zuvor noch versucht, mit dem Beklagten Kontakt per E-Mail aufzunehmen und bei dessen Eltern nach dem aktuellen Wohnsitz des Beklagten nachgefragt. Nachdem schon das zuständige Landgericht den Antrag auf öffentliche Zustellung abgelehnt hatte, bestätigte auch das OLG diese Entscheidung. Der Kläger hat noch nicht alle ihm zumutbaren Nachforschungen unternommen, um den Aufenthaltsort des Beklagten zu ermitteln. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Kläger zunächst noch weitere geeignete Maßnahmen zur Ermittlung des...

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