Geschäftsführer und Kündigungsschutzgesetz

5.10.12 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Im Geschäftsführerdienstvertrag kann vereinbart werden,dass die materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes zu Gunsten des Organmitglieds gelten sollen.In einem solchen Fall kann durch Auslegung ermittelt werden, ob sich die Gesellschaft in Anlehnung an §9 KSchG gegen Abfindungszahlung vom Vertrag lösen kann. Fazit: Für Fremdgeschäftsführer ist dies ein probates Mittel um mehr Rechtssicherheit vor einerKündigung des Dienstvertrages zu erhalten. BGH vom 10.05.2010 -II ZR 70/09


Nachschußpflicht eines GbR Gesellschafters

26.06.12 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Nach  § 707 BGB ist ein Gesellschafter einer BGB Gesellschaft regelmäßig nicht zu Nachschüssen verpflichtet.Sofern im Gesellschaftsvertrag geregelt ist,daß über eine Nachschußpflicht durch Mehrheitsbeschluß entschieden werden kann,so reicht dies zur wirksamen Bindung aller Gesellschafter nicht aus.Nur wenn  der betroffene Gesellschafter den Beschluß genehmigt, entsteht auch für ihn eine Beitragspflicht. BGH   Versäumnisurteil vom 21.05.07- II ZR 36/07-LG Berlin  


Haftung bei wirtschaftlicher Neugründung

26.06.12 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats-oder Mantelgesellschaft kommt eine Handelndenhaftung analog §11 Abs.2 GmbHG nur dann in Betracht, wenn die Geschäfte vor Offenlegung der wirschaftlichen Neugründung aufgenommen wurden und nicht alle Gesellschafter der Geschäftsaufnahme zugestimmt haben. Versichert der Geschäftsführer bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung wahrheitswidrig die freie Verfügbarkeit des Stammkapitals,so haftet er analog §9a GmbHG BGH vom 12.07.11.II ZR 71/11 Fazit: Vorsicht bei wirtschaftlichen Neugründungen.Das Stammkapital sollte vorhanden sein.