Insolvenzverwalter verklagt Steuerberater wegen Insolvenzverschleppung

8.04.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die beklagten Steuerberater erstellten für ihre Mandantin den Jahresabschluß. Sie stellten fest,dass ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag besteht von rund 46.000,00 Euro. Im Bilanzbericht führten sie weiter aus, daß eine Überschuldung von “rein bilanzieller” Natur vorliegt. Eine Fortführung des Unternehmens sei deswegen aber nicht gefährdet, da über rund 48.000,00 Euro Rangrücktrittserklärungen vorliegen und die GmbH über viele Stammkunden verfüge. Diesen an und für sich herkömmlichen Sachverhalt nutzte der Insolvenzverwalter für eine Schadenersatzklage gegen die Steuerberatungsgesellschaft. Die Auskünfte der Steuerberater bei Übergabe des erstellten Jahresabschlusses seien falsch gewesen. Bei ordnungsgemäßer Beratung hätte die Gesellschaft eine Überschuldensbilanz erstellen lassen und die insolvenzrechtliche Überschuldung erkannt und sofortig einen Eröffnungsantrag gestellt. Der BGH hat das Urteil des OLG aufgehoben und zurückverwiesen mit dem Hinweis, dass eine Beweisaufnahme durchzuführen sei. Fazit: Die Steuerberater müssen auf der Hut sein. In vielen Grenzfällen, sollte wohl künftig eine konkrete Prüfung der Überschuldung angeraten werden. BGH Urteil vom 06.06.2013 – IX ZR 204/12 –


Kann eine GbR eine ” Firma” führen ?

18.03.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Eine GbR kann keine Firma im Sinne des § 17 HGB führen. Gleichwohl kann sie einen Namen führen, als sogenannte Geschäftsbezeichnung. Dieses Namensrecht fällt auch unter den Schutz des §12 BGB. Die Gesellschafter können entweder die Namen der Gesellschafter, ggf. in Verbindung mit einer Sachbezeichnung, oder nur eine Sachbezeichnung wählen.


Wettbewerbsverbote bei Gesellschaftern einer GbR ?

20.01.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Das BGB selbst enthält keine Regelungen zu Wettbewerbsverboten für Gesellschafter einer GbR. Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß die § 112,113 HGB entsprechend gelten. Gesellschaftsvertraglich empfiehlt es sich daher, in den Gesellschaftsvertrag hierzu klarstellende Regelungen und Sanktionen für die Gesellschafter bei etwaigen Verstößen mit aufzunehmen. Weiter ist es möglich nachvertragliche Wettbewerbsverbote innerhalb örtlich, zeitlich und sachlich zulässiger Grenzen zu vereinbaren. Fazit: Auch bei vermeintlich “kleinen” GbR Verträgen ist eine anwaltliche Durchsicht und Beratung unerlässlich.


Entlastung des Geschäftsführers

3.01.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Entlastung bedeutet zum einen die Billigung des Handelns der Geschäftsführung für das abgelaufene Geschäftsjahr als- im Großen und Ganzen-gesetzes-und satzungsgemäß.Die Entlastung bedarf nach § 46 Nr.5 GmbHG eines Gesellschafterbeschlusses,kann aber auch in einem anderen Beschluß konkludent enthalten sein.Oft werden von den Gesellschaftern nur vage Schadenersatzansprüche gegen den Geschäftsführer behauptet,weil etwa das Geschäftsjahr nicht so erfreulich verlief. Der Geschäftsführer, der nicht entlastet worden ist, kann durch eine sog. negative Feststellungsklage gerichtlich klären lassen, daß keine Schadenersatzansprüche gegen ihn bestehen. Er muß in der Klage allerdings die Sachverhalte( bspw. Chinageschäft) genau bezeichnen, auf die sich die Feststellung beziehen soll. Fazit:Nach wirksamer Entlastung schläft es sich auch als Geschäftsführer ruhiger.


Insolvenzverwalter ist sauer- 2 geplatzte Lastschrifteinzüge reichen nicht

2.01.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Mit einer interessanten und rechtskräftigen Entscheidung hat das Amtsgericht Mühlhausen unlängst die Rechte von Verkäufern gestärkt. Ein Insolvenzverwalter verklagte den Verkäufer auf die Rüchzahlung von zwei Rechnungsbeträgen. Der Verkäufer hatte die zwei Beträge mittels Lastschrift eingezogen. Mangels Kontodeckung kam es jedoch nicht gleich zum Zahlungseingang. Nachdem der Verkäufer dies feststellte, zog er die Beträge nochmal und diesmal erfolgreich mittels Lastschrift ein. Unter Berufung auf § 133 Abs.1 der Insolvenzordnung hat der Insolvenzverwalter des zwischenzeitlich insolventen Käufers angefochten. Der Verkäufer habe aufgrund der 2 geplatzen Lastschriften Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Käufers gehabt. Das Amtsgericht sah hierin jedoch nur eine kurzfristige Zahlungsstockung und wies die Klage des Insolvenzverwalters ab. AG Mühlhausen vom 07.11.2013 – 8 C 313/13 – Fazit: Der Mut des Verkäufer wurde belohnt, er konnte seinen Kaufpreis behalten.


Fehlerhafte Anlageberatung

13.11.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Das Landgericht Mühlhausen sowie das Thüringische Oberlandesgericht hatten sich kürzlich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anlageberater seinem Kunden auf Schadenersatz haftet. Der Kunde klagte auf rund 9500 Euro Schadenersatz zuzüglich seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten. Er behauptete sein Berater hätte vor Abschluß der Geldanlage prüfen müssen, ob das Geschäftsmodell der Anlagegesellschaft nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtig sei. Hierzu bestanden selbst bei der Bafin unterschiedliche Rechtsstandpunkte. Sowohl Landgericht als auch Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Zwar sei ein Beratungsvertrag geschlossen worden, der Berater habe jedoch seine Beraterpflichten nicht schuldhaft verletzt, weil er keine Rechtsprüfung schulde. Fazit: Auch ein Berater haftet nicht für alles. Thüringisches Oberlandesgericht Az: 5 U 810/12, LG Mühlhausen 3 O  113/12


Versorgungszusage an GmbH Geschäftsführer

23.09.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Mit Vollendung seines 65.Lebensjahres begehrte der Kläger seine Versorgungsleistungen gegen seine GmbH, deren ehemaliger Mitgesellschafter er war. Die Gesellschaft verweigerte die Zahlung mit dem Argument, die Versorgungszusage hätte auch vom anderen Mitgesellschafter unterzeichnet werden müssen. Eine Änderung des Geschäftsführerdienstvertrages lag jedoch nicht vor, da bereits im ursprünglichen Geschäftsführervertrag eine betriebliche Altersversorgung versprochen war. Das Landgericht Mühlhausen wollte auch die Umstände der einvernehmlichen Gesellschafterbeschlüsse mit berücksichtigen. Daraufhin erkannte die Gesellschaft den Anspruch an,so daß zum Aktenzeichen 1 HK O 96/12 ein Anerkenntnisurteil erging. Der Kläger bekommt nunmehr seine betriebliche Pension von ca. 1500 Euro monatlich ausgezahlt. Fazit: Der Mut zur Klage wurde belohnt.


Tod eines GbR Gesellschafters – Was tun?

19.06.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die GbR Beteiligung kann vererblich gestellt werden. In GbR Verträgen finden sich oft einache oder qualifizierte Nachfolgeklauseln. Eine einfache Nachfolgeklausel liegt bei ff. Formulierung vor: ,,Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt.” Nach ständiger Rechtsprechung des BGH geht die Gesellschafterstellung nicht gemäß § 1922 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Vielmehr werden die Erben im Verhältnis ihrer Erbquote unmittelbar Gesellschafter.(Sonderrechtsnachfolge) Fazit: Es existieren in Deutschland eine Vielzahl von GbR`s. Es empfielt sich ab und an die GbR Verträge auch im Hinblick auf Nachfolgeregelungen zu überprüfen.


Erleichterungen für Kleinbetriebe

28.01.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Deutschland hat zum Jahresende die sogenannte „Micro-Richtlinie“ der EU umgesetzt. Die Neuregelungen gelten für Kapitalgesellschaften wie GmbH`s sowie für GmbH & Co KG`s. Beträgt der Umsatz dieser Gesellschaften nicht mehr als 700.000,00 Euro, liegt die Bilanzsumme bei höchstens 350.000,00 Euro und werden weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, so brauchen künftig weniger Angaben in der Bilanz gemacht werden. Noch interessanter ist jedoch, dass der Jahresabschluss bei diesen Kleinunternehmen nicht mehr veröffentlicht werden muss. Der Jahresabschluss braucht künftig bei diesem Firmen nur noch beim Bundesanzeiger hinterlegt werden. Noch in dieser Legislaturperiode soll außerdem das Ordnungsgeld deutlich gesenkt werden, dass bei einer verspäteten Offenlegung von Jahresabschlüssen fällig wird. Bislang wurden Ordnungsgelder von 2.500,00 bis 5.000,00 Euro fällig. Diese Ordnungsgelder sollen künftig nur noch bei schuldhafter Säumnis verhängt werden. Quelle: http://www.momentmagazin.de/2013/01/25/erleichterungen-fur-kleinbetriebe/


Die Möglichkeit der Verwendung eines fiktiven Namens für einen Einzelkaufmann

28.11.12 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Am 08.11.2012 hat das OLG München entschieden, dass die Verwendung eines fiktiven Namens für einen Einzelkaufmann nicht irreführend ist. Gemäß § 18 Abs. 2 HGB darf der Firmenname „keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen“. Im aktuellen Fall wurde der Firmenname „E. D. e. K.“ eingetragen, welcher keinerlei Bezug zum Namen der Firmeninhaberin hatte. Das OLG München verweist darauf, dass bereits bei der Fortführung des Firmennamens beim Erwerb eines Handelsgeschäfts oder bei Änderungen im Gesellschafterbestand nicht erwartet werden kann, dass der Firmenname Aufschluss über den bürgerlichen Namen des Geschäftsinhabers gibt. Auch die Verwendung eines Namens einer (fiktiven) Person, die keinen Bezug zum Unternehmen hat, ist also möglich. OLG München, Beschluss vom 08.11.2012 – 31 Wx 415/12