CGZP nicht tariffähig

Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit-und Personalserviceagenturen (CGZP) abgelehnt.Diese Gewerkschaft war seit ihrer Gründung im Jahre 2002 nie tariffähig.

BAG  Beschluß  vom 22.05.2012 –  1 ABN 27/12

Fazit: Die betroffenen Arbeitnehmer müssen nun den Differenzlohn geltendmachen.