
CGZP nicht tariffähig
Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit-und Personalserviceagenturen (CGZP) abgelehnt.Diese Gewerkschaft war seit ihrer Gründung im Jahre 2002 nie tariffähig.
BAG Beschluß vom 22.05.2012 – 1 ABN 27/12
Fazit: Die betroffenen Arbeitnehmer müssen nun den Differenzlohn geltendmachen.