
Dashcam-Bilder dürfen im Zivilprozess verwendet werden
Das OLG Nürnberg hat entschieden, das Bilder von Armaturenbrett-Kameras, sogenannten Dashcams, zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwendet werden dürfen. Durch die Aufzeichnung werde nicht in die Intims- oder Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer eingegriffen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Nürnberg in einem jetzt veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 10.08.2017, mit dem es ein Urteil des Landgerichts Regensburg bestätigte (Az.: 13 U 851/17).