Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall

Bei einem Auffahrunfall trifft den Vorausfahrenden die volle Haftung, wenn er grundlos sein Fahrzeug scharf abbremst, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu disziplinieren.

Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist durch den so provozierten Auffahrunfall widerlegt.

So entschied das AG Solingen, Urteil vom 06.01.2017 – 13 C 427/15 Erscheinungsdatum: 02.11.2017 Quelle: juris Logo