
Dienstwagen erhöht die Unterhaltspflicht
Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung erhöht das unterhaltspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers, indem dieser eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw spart.
Das OLG Hamm bestätigte insoweit in seinem Urteil vom 10.12.2013 – 2 UF 216/12 – die erstinstanzliche Entscheidung des AG Gladbeck.