
Direktversicherung in der Insolvenz
Das BAG hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Das Arbeitsverhältnis bestand trotz Insolvenz fort. Der Arbeitnehmer wurde vom Insolvenzverwalter weiterbeschäftigt. Die insolvente Firma hatte zugunsten des AN eine Direktversicherung abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis ging gemäß § 613 a BGB auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter durfte die Rechte aus dem Versicherungsertrag nicht für sich in Anspruch nehmen und zur Masse ziehen. Die Versicherungsleistung steht dem Arbeitnehmer zu.
BAG vom 15.06.2010-3 AZR 334/06